Foto: Wikimedia Commons
Insbesondere das Einschalten des Warnblinkers beim Parken in zweiter Reihe oder auf der Fahrbahn wird künftig mit Bußgeldern geahndet.
Lesen Sie auch
Autobahnkontrolle mit Folgen: Zwei Haftbefehle vollstreckt
Während die Warnblinkanlage zur Absicherung bei Gefahrenlagen wie einem Stauende oder einer Panne vorgeschrieben ist, wird der missbräuchliche Einsatz im Alltag oft beobachtet.
Viele Autofahrer verwenden den Warnblinker, um beim schnellen Ein- und Aussteigen in zweiter Reihe auf der Straße zu parken.
Doch dies ist laut Straßenverkehrsordnung verboten, da es andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Die Warnblinkanlage darf nur bei echten Notfällen oder zur Warnung vor Gefahren eingesetzt werden.
ADAC warnt vor Diebstahl: Keyless-Systeme weiter anfällig
Schwerer Unfall auf der A52: Zwei Autos kollidieren im Baustellenbereich
Ab Oktober 2024: Neue Vorschriften für Winterreifen in Deutschland