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Wo darf ich mit dem Wohnmobil noch hin?

Update Vorfahrt für die Luftqualität – in vielen Regionen Europas muss man mit Diesel- und älteren Fahrzeug auf Fahrverbote acht geben. In Frankreich gelten bald neue Regeln. Diese und alle Fahrverbotszonen in Europa im Überblick gibt es hier.

    Feinstaubalarm, “Dieselskandal” und überschrittene Grenzwerte bei den Stickoxiden in Großstädten und Metropolregionen – Die Regierungen und Kommunen sind beim Thema “Luftverschmutzung” im Zugzwang, nicht zuletzt weil immer mehr Bürger, Umweltverbände und selbst die EU gegen die schlechte Luftqualität klagen.

    Über Sinn oder Unsinn der Fahrverbots-Maßnahmen lässt sich streiten. Fakt ist allerdings, dass man auch mit dem Campingfahrzeug nicht umhin kommt, sich mit den Bestimmungen im Urlaubsland auseinanderzusetzen. Ansonsten riskiert man hohe Bußgelder.

    Wer wann wo nicht einfahren darf, ist leider alles andere als einheitlich geregelt. Im Prinzip kocht hier jede Region und jede Stadt ihr eigenes Süppchen. Grundsätzlich unterscheiden kann man zwei Arten von Umweltzonen:

    1. Zonen, die das ganze Jahr hindurch gelten.
    2. Zonen, die nur bei einem gewissen Grad an Luftverschmutzung aktiv werden

    Letztere werden meist nur mit 24 Stunden Vorlauf angekündigt, was es unabdingbar macht, sich stets auf dem Laufenden zu halten. Eine Möglichkeit dazu ist zum Beispiel die kostenlose Green-Zones-App, die es in den Appstores für Android und iPhone gibt. Manche Umweltzonen erfordern eine Plakette, andere eine vorhergehende Online-Registrierung. promobil hat sich durchs Kleingedruckte gekämpft und zeigt, wo man als Reisemobilist in Europa aufpassen muss.

    Deutschland

    Über 50 Umweltzonen wurden in Deutschland seit 2008 eingerichtet, mittlerweile darf man sie nur noch mit einer grünen Plakette befahren. Eine Übersicht findet sich unter www.umweltbundesamt.de. Die Umweltzonen wurden eingeführt, um die Feinstaubbelastung zu reduzieren.

    Aufgrund schlechter Stickstoffdioxidwerte in einigen Großstädten wurde darüber hinaus die blaue Plakette ins Spiel gebracht, als Kennzeichnung für Fahrzeuge der neuesten Abgasnorm. Ursprünglich im Gespräch für 2017, liegt das Thema momentan allerdings auf Eis. Nach aktuellem Stand würden die blaue Plakette nur Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6, Benziner der Abgasnorm Euro 3 sowie Elektrofahrzeuge erhalten. Neben dem Zeitpunkt der Einführung ist auch noch unklar, ob dann auch neue Umweltzonen angelegt werden müssen oder nur einzelne Abschnitte ausgewiesen werden.

    Deutlich konkreter sind die Pläne hingegen bei den Dieselfahrverboten, die aufgrund überschrittener Grenzwerte in einigen Städten bereits Realität sind.

    • In der Innenstadt von Berlin liegt die Umweltzone innerhalb des S-Bahnringes (“Großer Hundekopf”). Das ist eine Fläche von circa 88 Quadratkolometern. Mehr Infos: berlin.de
    • Seit Juni 2019 hat auch Darmstadt Fahrverbotszonen in der Hügel- und der Heinrichstraße ausgewiesen. Betroffen sind Fahrzeuge mit der Diesel-Abgasnorm Euro 1 bis 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Mehr Infos: bussgeldkatalog.org
    • Die Fahrverbotszonen in Hamburg gelten für Dieselfahrzeuge mit Euro 1 bis 5 auf der Max-Brauer-Allee und Stresemanstraße in der Innenstadt. Mehr Infos: hamburg.de
    • Die flächenmäßig größte Dieselfahrverbotszone findet sich derzeit in Stuttgart: In der baden-württembergischen Landeshauptstadt gilt ein Verbot für alle Diesel bis Euro 4 im gesamten Stadtgebiet. Ausnahmen bestehen etwa für den Lieferverkehr. Auch ansässige Besitzer von Reisemobilen können sich eine Sondergenehmigung ausstellen lassen. Zudem gibt es Fahrverbote für Diesel bis Euro 5 auf einigen großen Straßen im Stadtzentrum. Mehr Infos: stuttgart.de

    Frankreich: Umweltplakette Crit’Air

    Die Umweltplakette “Crit’Air” und die damit verbundenen Umweltzonen wurden in Frankreich bereits 2016 eingeführt. Durch diese Maßnahme soll die atmosphärische Verschmutzung, vor allem Stickoxide und Feinstaub in der Luft, reduziert werden. Daher wird nur noch neueren und schadstoffärmeren Fahrzeugen die Zufahrt zu den Umweltzonen gestattet.

    Diese Zonen umfassen hauptsächlich Städte – zum Beispiel Paris, Grenoble und Straßburg – beziehungsweise Ballungsgebiete mit besonders starker Luftverschmutzung. Zu der Liste unten kommen ständig neue Umweltzonen und geltende Regeln werden verschärft, daher sollten Sie sich vor der Reise über die aktuellen Bestimmungen der Zielregion erkundigen:

    • Paris und Großraum Paris
    • Metropole Grenoble
    • Metropole Lyon
    • Eurometropole Straßburg
    • Montpellier-Méditerranée
    • Metropole Aix-Marseille
    • Toulouse
    • Toulon-Provence-Méditerranée
    • Rouen-Normandie
    • Nice-Côte d’Azur
    • Saint-Etienne
    • Reims

    Die Fahrzeuge werden in sechs verschiedene Kategorien eingeteilt. Ausschlaggebend sind das Jahr der Erstzulassung und die Abgaswerte nach europäischer Euro-Abgasnorm. Reisemobile unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden als Pkw eingestuft, Reisemobile über 3,5 Tonnen gelten als Lkw.

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    Die Pariser Umweltzone besteht seit 2016, zur Einfahrt braucht man eine Plakette.

    Die Einstufung in die Crit’Air-Kategorien erfolgt folgendermaßen: Die grüne Plakette bleibt Fahrzeugen mit Wasserstoff- und Elektroantrieb vorbehalten. In die Kategorie 1 fallen Gas- und aufladbare Hybridfahrzeuge. Diesel-Pkw mit Euro 5 oder 6 landen in Kategorie 2, während Diesel-Lkw nur mit Euro 6 in diese Klasse eingeordnet werden. Die Zuordnung zu den Kategorien 3 bis 5 erfolgt analog zu Kategorie 2. Keine Plakette erhalten Pkw mit Euro 1 und Lkw mit Euro 1 oder 2.

    Abhängig von der Erstzulassung teilt die Crit’Air-Vignette Fahrzeuge in sechs Kategorien ein, gekennzeichnet durch unterschiedliche Farben. Die Plakette kann online direkt beim französischen Umweltministerium beantragt werden und kostet 4,51 Euro inklusive Versand: www.certificat-air.gouv.fr. Andere Anbieter sind meist bedeutend teurer. Gut aufbereitetes Infomaterial inklusive Karten findet man auch unter www.crit-air.fr.

    Die Einrichtung von Umweltzonen obliegt der jeweiligen Kommune. Diese legt auch fest, welche Crit’Air-Kategorien zu welchen Zeiten die Umweltzone befahren dürfen. Dies ist meist mit einem zusätzlichen Hinweis unter dem Schild der Umweltzone gekennzeichnet. Anders als in Deutschland gelten die Einfahrverbote, sofern nicht anders angegeben, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr.

    Mehrere französische Städte verschärfen 2023 ihre Umweltzonen, wobei die Regelungen unterschiedlich ausfallen. Beispiel Straßburg: Alle Fahrzeuge benötigen hier inzwischen ganzjährig eine französische Umweltplakette. Fahrzeuge ohne Plakette und mit der Crit’Air-Vignette 5 dürfen jetzt in der Umweltzone nicht mehr fahren.

    2022 galt zunächst eine Gewöhnungsphase. Seit diesem Jahr können bei Verstößen gegen die Plakettenpflicht oder das Fahrverbot Bußgelder verhängt werden. Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen liegt es bei 68 Euro. Oberhalb dieser Gewichtsgrenze fallen 135 Euro an. Ab 2024 dürfen in der Straßburger Umweltzone Fahrzeuge mit der Plakette 4 nicht mehr verkehren, ab 2025 ist für die Plakette 3 Schluss. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz setzt sich dafür ein, dass die Umweltplaketten in der deutsch-französischen Grenzregion gegenseitig anerkannt werden.

    Belgien: Umweltzone in Antwerpen und Brüssel

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    Antwerpen ist die erste belgische Stadt mit Umweltzone.

    In der flämischen Stadt Antwerpen besteht seit 1. Februar 2017 eine LEZ-Umweltzone, eine sogenannte “low emission zone”. Die gesamte Innenstadt liegt in dieser Zone, außerdem ein Teil des Stadtviertels Lineroever. Der Antwerpener Autobahnring R1 ist jedoch davon ausgeschlossen. Die Umweltzone in Antwerpen ist ausgeschildert und gilt das ganze Jahr. Nur Fahrzeuge, die die Abgasnorm einhalten oder eine vorübergehende, kostenpflichtige Zulassung haben, dürfen in diese Zone fahren. Betroffen sind im ersten Schritt Dieselfahrzeuge der Euronorm 3 (ohne Rußpartikelfilter) und älter.

    Besucher aus dem Ausland können vor einer Reise nach Antwerpen ihr Fahrzeug online registrieren unter: lez.antwerpen.be. Die Registrierung ist gebührenfrei und kann bis 24 Stunden nach dem Hineinfahren in die Umweltzone erfolgen. Für den Vorgang benötigt man den Fahrzeugschein und das COC-Zertifikat mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Diese Bescheinigung erhält man entweder beim Fahrzeugkauf oder man kann sie beim Autohersteller anfordern. Nur registrierte Fahrzeuge können von den Kameras, die in der Umweltzone aufgestellt sind, mit dem Nummernschild abgeglichen werden.

    Fahrzeuge, die die Auflagen nicht erfüllen, können maximal acht Mal im Jahr gegen Erwerb einer Tagesskarte in die Umweltzone fahren. Die Karte ist ebenfalls auf der Website oder an Parkscheinautomaten vor Ort erhältlich. Wer die LEZ-Zone ohne Sonderzulassung oder Registrierung befährt, dem droht eine Geldstrafen von 124 Euro. Im Jahr 2018 soll die Strafe auf 150 Euro angehoben werden. Ausgenommen von der Regelung sind Motorräder. Für Oldtimer, die älter als 40 Jahre sind, kann man eine vorübergehende Zulassung anfordern. Bis 31.12.2024 sollen diese Regeln gelten, 2025 werden sie verschärft.

    In Brüssel und Umgebung wurde am 1. Januar 2018 eine Umweltzone eingeführt. Sie umfasst das gesamte Gebiet der Hauptstadt-Region mit allen Gemeinden und ist das ganze Jahr über gültig. Nur die Ringstraße R0 ist davon nicht betroffen. Stufenweise dürfen bis 2025 ältere Fahrzeuge nicht mehr in das Gebiet einfahren. Ab 2018 beispielsweise sind Euro-Norm-1-Diesel ausgesperrt, ab 2019 Euro-Norm-2-Diesel und keine Benziner mit Euro-Norm 1. Die Regelung betrifft allerdings nur Pkw, Vans, Transporter bis 3,5 t zGG, Busse und Reisebusse. Wohnmobile sind davon bislang ausgenommen – genauso wie Motorräder, Kleinkrafträder und LKW über 3,5 t zGG. Hier gehts zur Registrierung.

    Seit 1. Januar 2020 gelten auch verschärfte Einfahrtbedingungen in die Stadt Gent von Umweltzonen betroffen. Auf der Website der Stadt Gent kann man vorab checken, ob man mit seinem Fahrzeug einfahren darf.

      Niederlande

      In den Niederlanden gibt es Umweltzonen in mehreren Städten, für Reisemobile relevant sind die in Arnheim, Amsterdam, Den Haag, Utrecht. Hier dürfen Wohnmobile (dieselbetriebene Pkw und Kleintransporter ebenfalls) mit Euro 0 bis 3 nicht in die Umweltzone einfahren. Die Zonen sind mit “Milieuzone” und der jeweiligen Euronorm beschildert. Insgesamt gibt es in 13 Städten Umweltzonen. Prüfen Sie also vor Ihrer Reise, wie der aktuelle Stand vor Ort ist.

      Großbritannien: Umweltzone London

      Die Londoner LEZ (“Low Emission Zone”) ist die einzige in Großbritannien und betrifft den Großraum London, verschärfte Bedingungen gelten in der Innenstadt.

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      Die “Low Emission Zone” in London darf nur nach vorheriger Registrierung befahren werden.

      Sie gilt nicht für Pkw und Motorräder sowie Kleintransporter unter 1,205 Tonnen Leergewicht – wohl aber für Reisemobile ab 2,5 Tonnen. Sowohl in Großbritannien als auch in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge müssen die für die LEZ vorgeschriebenen Abgasnormen erfüllen: Für Reisemobile bis 3,5 Tonnen ist das die Norm Euro 3, für Reisemobile über 3,5 Tonnen Euro 4.

      Wer in die LEZ einfahren will, muss sein Fahrzeug vorher postalisch oder per E-Mail bei der Organisation “Transport for London” registrieren, was bis zu zwei Wochen dauern kann. Die Umweltzone wird mit Videokameras überwacht, die das Kennzeichen scannen.

      Unbefugtes Einfahren kann bis zu 500 Pfund Bußgeld kosten. Wer unbedingt in die LEZ fahren muss, aber die Anforderungen nicht erfüllt, kann eine Tagesgebühr entrichten, die je nach Fahrzeuggröße zwischen 100 und 200 Pfund liegt.

        Italien: Verkehrseinschränkungen in Städten

        Verkehrsbeschränkte Zonen, die sogenannten “Zona Traffico Limitato” (ZTL) sind in mehreren italienischen Städten wie Bologna, Florenz, Genua, Mailand, Neapel, Pisa, Rom und Verona ausgewiesen und betreffen alle nicht ortsansässigen Fahrzeuge. Die Zonen sollen Staus und Umweltverschmutzung verringern und sind mit einem Fahrverbotsschild gekennzeichnet.

        Generell gilt: Nicht in die ZTL einfahren dürfen Dieselfahrzeuge mit Emissionsklassen Euro 0, 1 und 2 sowie Benzinfahrzeuge mit Euro 0. Ab 2020 gilt in manchen Gemeinden ganzjährig zudem ein Verbot von Diesel mit Euro 3. Bei Luftverschmutzung sind auch Diesel mit Euro 4 verboten.

        Ansonsten variieren die Regelungen je nach Region. In Mailand beispielsweise braucht man im historischen Stadtzentrum unter der Woche tagsüber ein Ticket. Dieses erhält man etwa in Tabacchi-Läden oder bei Zeitungskiosken oder hier: comune.milano.it). Von der Einfahrt ausgeschlossen sind Dieselfahrzeuge bis Euro 4 sowie Fahrzeuge mit einer Länge über 7,5 Meter.

        In Bologna müssen Fahrzeuge ein Umwelt-Ticket für die verkehrsbeschränkte Zone ZTL erwerben, wenn sie zwischen 7 und 20 Uhr dort hineinfahren (comune.bologna.it).

        In Südtirol gibt es in Brixen und Bozen von Montag bis Freitag stundenweise für viele Fahrzeuge ein Fahrverbot.

        Spanien und Portugal

        In Portugal gibt es eine Umweltzone in der Hauptstadt Lissabon, die in zwei Gebiete aufgeteilt ist. Je nach Gebiet gelten werktags von 7 bis 21 Uhr Einfahrverbote für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2000 beziehungsweise vor dem 1. Januar 1996.

        Die spanische Hauptstadt Madrid hat die Umweltzone “Madrid Central” im Stadtzentrum ausgewiesen. Diese ist an jedem Tag rund um die Uhr aktiv. Dieselfahrzeugen mit Emissionsklassen Euro 0 bis 3 sowie Benzinern mit Euro 0 bis 2 ist die Zufahrt untersagt. Der Nachweis der Einfahrberechtigung erfolgt über die spanische Umweltplakette. Fahrzeuge, die nicht in Spanien zugelassen sind, müssen sie vorab beim Büro von Madrid Central (nur spanisch) bestellen. Infos und Bestellung auf Deutsch auch unter www.distintivo-ambiental.es. In der Metropole Barcelona gilt seit 1. Januar 2020 dauerhaft Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr die Umweltzone “Zona de baixes emissiones” im gesamten Stadtgebiet innerhalb der Ringstraßen Ronda de Dalt (B-20) und Ronda Litoral (B-10) und Teilen umliegender Gemeinden. Für Dieselfahrzeuge mit Euro 0 bis 3, Benzinfahrzeuge mit Euro 0 bis 2 sowie Motorräder mit Euro 0 bis 1 ist die Einfahrt untersagt. Berechtigte Fahrzeuge müssen sich online registrieren.

        Ungarn

        In mehrere Umwelt- und Sperrzonen ist die ungarische Hauptstadt Budapest unterteilt. Letztere dürfen von keinerlei Kraftfahrzeugen befahren werden; man findet die jeweilige Zone zum Beispiel unter de.urbanaccessregulations.eu. Bei Luftverschmutzungsalarm dürfen zudem Dieselfahrzeuge mit Euro 0 bis 4 zwischen 6 und 22 Uhr nicht einfahren. Die regulären Umweltzonen betreffen Reisemobile hingegen nicht.

        Norwegen

        In Norwegen gibt es in Bergen und Oslo eine Umweltzone, die bei Luftverschmutzungsalarm von 6 bis 22 Uhr in Kraft tritt. Betroffen vom Einfahrverbot sind dann in Oslo alle Dieselfahrzeuge. In Bergen betreffen die Fahrverbote an Tagen mit geradem Datum alle Fahrzeuge mit ungerader Kennzeichennummer und umgekehrt. In vielen anderen Städten gibt es alternativ eine Citymaut.

        Schweiz

        Die Schweiz hat in Genf seit Anfang 2020 ebenfalls eine Umweltzone (“Circulation différenciée”) im Stadtgebiet und Teilen der umliegenden Gemeinden ausgewiesen. Sie tritt bei Luftverschmutzungsalarm zwischen 6 und 22 Uhr in Kraft. Betroffen sind Dieselfahrzeuge mit den Emissionsklassen Euro 0 bis 2 sowie Benzinfahrzeuge mit Euro 0 und 1. Der verpflichtende Nachweis über die Einfahrberechtigung erfolgt mit der schweizerischen Umweltplakette “Stick’Air”. Diese wird vom Kanton Genf zum Preis von fünf Schweizer Franken herausgegeben. Infos dazu auch unter www.ge.ch. Es gibt die Plakette in sechs verschiedenen Ausführungen, optisch ähnelt sie sehr der französischen Crit’Air-Vignette, welche in Genf auch anerkannt wird. Im Falle eines Luftverschmutzungsalarms und den damit einhergehenden Fahrverboten ist der öffentliche Verkehr im ganzen Kanton kostenlos.

        Weitere Länder

        Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass es auch in Finnland, Schweden, Dänemark, Österreich, Tschechien und Griechenland Einfahrverbote für verschiedene Fahrzeugklassen gibt, meistens für Lkw. In allen genannten Ländern sind Reisemobile jedoch nicht betroffen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich das in Zukunft ändert und weitere Fahrverbotszonen auch für Reisemobile hinzukommen. In diesem Fall werden wir in promobil zeitnah darüber berichten.

        Fazit

        Kommentar von Anne Mandel: Babylonisches Zonen-Gewirr

        Über den Sinn oder Unsinn von Umweltzonen lässt sich zwar trefflich streiten – außer Frage steht allerdings, dass gegen schlechte Luft Maßnahmen ergriffen werden müssen. Diese Erkenntnis hat sich inzwischen auch bei vielen Regierungen und regionalen Verwaltungen durchgesetzt. So verschrien die Regulierungswut der EU auch sein mag: Hier wäre sie endlich einmal wünschenswert. Stattdessen kocht jedes Land sein eigenes Süppchen, das Nachsehen hat der Reisemobilfahrer, der sich bald eine ganze Plaketten-Armada an die Windschutzscheibe kleben soll. Maßnahmen zur Luftreinhaltung? Ja, bitte! Aber ein europaweites Konzept dazu ist überfällig.

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