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Winterreifen: Ein Fehler kann für Autofahrer teuer werden

Zum Winterstart geht es in die Werkstatt zum Radwechsel. Wer aber meint, allein damit alles richtig gemacht zu haben, kann sich irren – mit teuren Folgen.

Autofahrer müssen besonders im Winter auf die Verkehrstauglichkeit ihres Fahrzeugs achten. Der ADAC hat eine Checkliste mit den wichtigsten Tipps für die Instandhaltung des Autos im Winter veröffentlicht. Denn: Einige Fehler können zu hohen Schäden am Auto führen. Autofahrer sollten ihr Fahrzeug unbedingt winterfest machen – sonst drohen hohe Bußgelder. Wer beispielsweise mit Sommerreifen erwischt wird, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Dieser Fehler kostet bis zu 60 Euro Strafe. Winterreifen sind Pflicht in der kalten Jahreszeit.

Fahrer zieht Winterreifen-Radmuttern nicht nach

Beim Wechseln der Sommer- und Winterreifen kann ein Fehler sehr teuer werden. Denn: Wenn sich kurz nach dem Reifentausch ein Rad vom Auto löst, können bei resultierendem Unfall hohe Schäden entstehen, wie hna.de berichtet. Aber wer haftet im Schadensfall? Darüber hat das Landgericht München II im vergangenen Winter ein Urteil verkündet – nach einem fast zweijährigen Verfahren.

winterreifen: ein fehler kann für autofahrer teuer werden

Wer keine Ganzjahresreifen am Auto montiert hat, muss zweimal im Jahr zum Radwechsel in die Werkstatt – doch einen Fehler sollte man dabei unbedingt vermeiden. © Panthermedia/Imago

Geklagt hatte ein Mercedes-Fahrer, der die Räder in einer Werkstatt wechseln ließ. Etwa 100 Kilometer später löste sich auf der Autobahn das linke Hinterrad. Beim anschließenden Unfall entstand an dem Auto ein Schaden von etwa 13.000 Euro, für den die Vollkaskoversicherung des Autofahrers aufkam.

Allerdings machte der Fahrer weitere, deutlich höhere Kosten geltend: Für Anwaltsgebühren, Transport, Selbstbeteiligung, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, neue Felgen und Reifen und Wertminderung am Auto forderte er rund 25.000 Euro von der Werkstatt.

Das Landgericht München II teilte diese Ansicht nicht. Grundsätzlich müsse die Werkstatt zwar für ihre Arbeit haften. Aber: In diesem Fall trage der Kunde ein Mitverschulden von 30 Prozent. Als Begründung nannten die Richter, dass der Fahrer die Radmuttern nach 50 Kilometer Fahrt selbst hätte nachziehen müssen. Darauf habe die Werkstatt zweimal hingewiesen – schriftlich in der Rechnung und mündlich bei der Fahrzeug-Abgabe.

Unfall nach Winterreifen-Wechsel: Kläger erhält nur Bruchteil seiner Forderung

Dennoch hafte auch die Werkstatt, weil die Mitarbeitenden die Schraube nicht fest genug angezogen beziehungsweise nicht ausreichend kontrolliert hätten. Aus diesem Grund trage der Werkstattbetreiber eine Mitschuld am Unfall – aber nicht die gesamte Schuld.

Der Kläger erhielt mit 1.650 Euro nur einen Bruchteil seiner ursprünglichen Forderung zugesprochen. Eine Wertminderung am Auto sahen die Richter nicht, da es ein Einzelstück und es somit keine Vergleichsmöglichkeit gebe. Auch einen Nutzungsausfall ließen die Richter nicht gelten. Der Autofahrer habe nämlich ein Ersatzauto erhalten.

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