Raser-Autos werden in Extremfällen nun zwangsversteigert.
Der ARBÖ begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit erhöhen und uneinsichtige Raserinnen und Raser, die Leben gefährden, einbremst. Mit der am Montag angekündigten Gesetzesnovelle soll den Behörden ein leicht umzusetzendes Instrument in die Hand gegeben werden, mit dem Raser schnell aus dem Verkehr gezogen werden können.
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Künftig wird bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und mehr als 70 km/h außerorts das Fahrzeug für zwei Wochen beschlagnahmt und für Wiederholungstäter ein Verfallsverfahren eingeleitet. Ab 80km/h (Ortsgebiet) und 90 km/h (Freiland) soll dieser Vorgang auch schon bei Erst-Tätern möglich sein.
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Zusätzlich zum Problem mit unterschiedlichen Strafhöhen sieht der ARBÖ auch Herausforderungen bei Leasing- oder Leihfahrzeugen. “Und letztlich wird sich jeder sehr gut überlegen, ob er sein Fahrzeug im privaten Umfeld verborgen möchte, wenn es möglicherweise nicht mehr zurückkommt”, so Kumnig.
Und weiter: “Wir erwarten den Begutachtungsentwurf und werden unsere Bedenken äußern, so für die Umsetzung keine gesetzliche Grundlage, die auch verfassungsrechtlich hält, im Gesetzesentwurf geschaffen wurde.”