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Was droht mir, wenn ich einen Klimakleber von der Straße ziehe?

was droht mir, wenn ich einen klimakleber von der straße ziehe?

Ein Polizist zieht einen Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ von der Fahrbahn.

Was droht mir, wenn ich einen Klimakleber von der Straße ziehe?

Klimaaktivisten kleben sich immer öfter auf Straßen – zwei Autofahrer griffen jüngst kurzerhand selbst ein. Ein Kölner Jurist rät dringend: nicht voreilig handeln.

Köln – Es ist Freitagmorgen, 9 Uhr, mitten im Berufsverkehr. Fünf Klimaaktivisten der sogenannte „letzten Generation“ betreten die Aachener Straße im Zentrum von Köln. Sie bleiben stehen, entrollen ihre Plakate und setzen sich mitten auf der Straße auf den Boden. Dann geht nichts mehr im Autoverkehr. „Klimakleber“ werden sie im Volksmund genannt. Vor ihnen stauen sich die Autos, viele sind auf dem Weg zur Arbeit, die meisten haben es eilig. Zwei Autofahrer in Köln sind besonders ungeduldig mit den Klimaklebern – und machen kurzen Prozess: Sie zerrten mindestens einen der Aktivisten von der Straße. Doch durften sie das? Droht Autofahrern, die in solch einem Fall selbst tätig werden, eine Strafe?

Klimakleber blockieren die Straße: Dürfen Autofahrer sie einfach wegtragen?

„Wenn Autofahrende die Demonstrierenden wegtragen, liegt grundsätzlich eine strafbare Nötigung und bei Verletzungen der Hände eine Körperverletzung, beim Einsatz von Werkzeugen wie Messern sogar eine gefährliche Körperverletzung vor“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, wie 24RHEIN berichtet.

Nur unter Umständen könne es gerechtfertigt sein, selbst tätig zu werden: Nämlich, wenn sich die Autofahrer auf das Notwehrrecht stützen können. „Ob das der Fall ist, hängt sehr vom Einzelfall ab“, so der Anwalt.

Damit das Notwehrrecht greift, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein, wie Solmecke erklärt – und dabei wird es sehr hypothetisch:

  • „Zunächst einmal müsste ein ‚Angriff‘ vorliegen. Ein Angriff ist jede drohende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen“.
  • Wichtig ist rechtlich gesehen auch, ob die Klimaaktivisten rechtswidrig handeln: „Das ist weniger einfach als manche es darstellen“, erklärt der Jurist.
  • Das Blockieren des Verkehrs sei zwar grundsätzlich aufgrund der „Zweite-Reihe-Rechtssprechung“ des Bundesverfassungsgerichts als Gewalt zu verstehen, wodurch der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein könnte, aber: „Diese ist aber möglicherweise wegen des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 im Grundgesetz nicht rechtswidrig, solange sie noch nicht von der Polizei aufgelöst wurde“.
  • Wichtig: Zudem müsse Notwehr auch im Einzelfall „erforderlich“ – also als mildestes wirksames Mittel – und geboten sein. Deshalb die juristische Einschätzung: „Es ist fast immer zumutbar, die Polizei zu rufen und zu warten, bis die Beamten die Protestierenden ohne Verletzungen an den Händen entfernt haben“.

Klimaleber blockieren Straße: Was, wenn ein Rettungswagen durch muss?

Dabei gebe es jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn ein Rettungswagen durch die Aktivisten nicht zu einem dringend notwendigen Einsatz kommt: „Hier dürfte Nothilfe zugunsten der verletzten Person im Einzelfall zulässig sein“, so der Anwalt. Wenn man, beispielsweise aufgrund von Geburtswehen, auf dem Weg zum Krankenhaus ist, könne es im Einzelfall unzumutbar sein, auf das Eintreffen der Polizei zu warten.

Auch bei sehr wichtigen, unaufschiebbaren Terminen, wie beispielsweise einem Flugzeugstart, sei die Zulässigkeit des Entfernens zumindest diskutabel. Wichtig dabei: Man muss versuchen, die Protestierenden so wenig wie möglich zu verletzen. „Wer hingegen meint, er dürfe im Rahmen des Notwehrrechts auch unnötig grob und verletzend vorgehen, um den ‚Klimaklebern‘ einen Denkzettel zu verpassen, der irrt und macht sich mit dieser Selbstjustiz selbst strafbar“, macht der Jurist klar.

Klimakleber auf der Straße: Wie sollte man sich als Autofahrer verhalten?

Abseits aller theoretischer Erwägungen macht Christian Solmecke klar: „Wenn keine dringende Eile geboten ist, sollte man warten, bis die Polizei einschreitet. Auch wenn man als Autofahrer Groll gegen die Aktivisten hegt, sollte man eher die Faust in der Tasche ballen und nicht vorschnell agieren“. Denn man könne sich schnell selbst strafbar machen. Ob das Handeln der Protestierenden hingegen strafbar ist, ist noch nicht endgültig geklärt, wie Solmecke erläutert. Immer wieder blockieren Klimaaktivisten Straßen, so auch in einem weiteren Fall in Köln im November.

Machen sich die Klimakleber strafbar?

„Derzeit sieht es so aus, als würden sich die Aktivisten wegen Nötigung strafbar machen. Der Bundesgerichtshof hat hierfür die sogenannte „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“ entwickelt“. Die Aktivisten argumentieren dagegen damit, dass die Klimakrise so dringend ist, dass eine entsprechende Blockade für das Klima nicht verwerflich sein könnte, aber: „In den ersten Gerichtsentscheidungen sehen die Gerichte das allerdings anders und es sieht so aus, als würde sich die Tendenz der ersten Gerichtsurteile so auch fortführen und die Strafbarkeit wegen Nötigung bejaht werden“.

Je nachdem, wie sich die Aktivisten beim Wegtragen gegenüber der Polizei verhalten, käme auch ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte infrage: „Meistens kooperieren die Aktivisten jedoch, weshalb auch diese Verurteilungen eher selten sein dürften“, wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke feststellt.

Die sogenannten Klimakleber haben die Zahl ihrer Aktionen zuletzt deutlich erhöht, seit das Braunkohledorf Lützerath geräumt wurde. Dort war es bei Zusammenstößen zwischen Polizisten und Klimaaktivisten immer wieder zu Zusammenstößen mit Verletzten. Aktivisten hatten den Beamten später übermäßige Polizeigewalt vorgeworfen. NRW-Innenminister Herbert Reul sieht die Verantwortung indes bei den Demonstranten in Lützerath, wie er im Interview mit 24RHEIN betonte.

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