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Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug: Darauf sollten Sie unbedingt achten!

verkehrsunfall mit einem ausländischen fahrzeug: darauf sollten sie unbedingt achten!

Bei einem Unfall mit einem Fahrzeug ausländischer Herkunft sind häufig hohe Hürden zu überwinden. Neben etwaigen Sprachbarrieren ist der Versicherungsstatus des Unfallbeteiligten von größter Bedeutung für die Abwicklung des Unfalls. Was ist zu tun, wenn ich mit einem ausländischen Fahrzeug in einen Unfall verwickelt bin? Für die Bearbeitung von Schuldfragen bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen ist das deutsche Grüne-Karte-Büro zuständig.

Unfall mit ausländischem Fahrzeug

verkehrsunfall mit einem ausländischen fahrzeug: darauf sollten sie unbedingt achten!

Wenn ein Ausländer in den Unfall verwickelt ist, sollten Sie sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen. In diesem Fall ist es notwendig, die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Original, Kopie oder Abschrift der internationalen Versicherungskarte oder das Kennzeichen des ausländischen Fahrzeugs
  • Die polizeiliche Dokumentation des Unfalls oder ein von den Unfallbeteiligten und möglichen Zeugen erstelltes schriftliches Protokoll

Das deutsche Grüne-Karte-Büro wird den Schaden in der gleichen Weise bearbeiten wie ein typischer inländischer Haftpflichtversicherer in Deutschland bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug. Um Sprachprobleme zu überwinden und den Schaden vollständig und unwiderruflich zu regulieren, kann sich auch der Unfallverursacher aus dem Ausland an das Büro wenden. Das deutsche Grüne-Karte-Büro leitet die Ansprüche in der Regel an die beteiligten Versicherungsgesellschaften weiter, da zwischen den deutschen und ausländischen Versicherungsgesellschaften in der Regel entsprechende Vereinbarungen bestehen. 46 europäische oder Anrainer-Staaten (Mittelmeerraum) nehmen an der Grünen Karte teil, um eine schnelle und unbürokratische Schadenregulierung zu ermöglichen.

Warum werden Unfälle, an denen ausländische Fahrzeuge beteiligt sind, von einer anderen Institution bearbeitet?

Das Deutsche Grüne Karte-Büro wird in der Regel eingeschaltet, wenn der Unfallverursacher aus dem Ausland kommt. Das Grüne Karte-Büro kümmert sich um alle notwendigen Schritte in einem Schadensfall, da die Regulierungsverfahren für Versicherungsansprüche von Land zu Land unterschiedlich sind. Das Büro ruft die ausländische Versicherung an und zahlt an den Unfallgegner. Alle europäischen Herkunftsländer haben in der Regel Versicherungspflichten für die Teilnahme am Straßenverkehr, so dass die Versicherer des außereuropäischen Unfallverursachers kontaktiert werden.

Um die zahlreichen Rahmenbedingungen und unterschiedlichen Haftungssysteme bei einem Zusammenstoß mit einem ausländischen Fahrzeug oder im Ausland bestmöglich und transparent zu handhaben, wurde die Internationale Grüne Versicherungskarte geschaffen. Dieser standardisierte Kfz-Versicherungsnachweis dient als zentrales Versicherungsdokument, das die Einreise erleichtert. Im Mai 1948 führte der Unterausschuss für den Straßenverkehr die Karte ein. Damit müssen Sie sich bei Reisen ins Ausland nicht mehr gesondert versichern.

Was geschieht, wenn ein ausländisches Fahrzeug ohne Versicherung in einen Unfall verwickelt ist?

Kommt es zu einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug, erleichtert die bestehende Versicherung des Unfallgegners die Regulierung. Theoretisch ist jeder Autofahrer in Deutschland verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben, andernfalls macht sich der Fahrzeughalter strafbar. Wenn ein ausländisches Auto ohne Versicherung in einen Unfall verwickelt wird, ist der Halter oder Fahrer für alle Schäden verantwortlich. Je nach Höhe der Kosten kann dies zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Eine weitere strafrechtliche Verfolgung ist nicht auszuschließen, wenn der Fahrer des ausländischen Fahrzeugs nicht in der Lage ist, den Schaden zu begleichen. Auf den Unfallverursacher können hohe Kosten zukommen, insbesondere, wenn andere Personen zu Schaden kommen.

Was tun bei einem Zusammenstoß mit einem ausländischen Fahrzeug?

Generell sollten Sie jeden Schaden, der durch ein fremdes Auto verursacht wurde, der Polizei melden. Der ADAC empfiehlt, primär bei kleineren Schäden oder Unfällen immer die Polizei zu rufen, um mögliche spätere Probleme zu vermeiden. Außerdem sollten Sie bei einem Zusammenstoß mit einem fremden Auto immer Fotos vom Schaden, dem Kennzeichen und dem Versicherungsschein machen.

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Was geschieht, wenn bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug keine Leistungen erbracht werden?

Die Zahlung des Versicherers erfolgt erst, nachdem der Schaden mit der gegnerischen Versicherung oder der deutschen Korrespondenzversicherung ordnungsgemäß reguliert worden ist. In dieser Situation sollten Sie gegen den ausländischen Autofahrer oder dessen Versicherung klagen, wenn Sie nicht bezahlt werden. Im Zweifelsfall können Sie sogar gegen den Verband klagen, wenn das deutsche Grüne-Karte-Büro die Angelegenheit bearbeitet hat. Ein in Deutschland zugelassener Versicherer kann nicht verklagt werden. Wenn ein ausländisches Auto in einen Unfall verwickelt ist, muss der Ausländer oft für die Anwaltskosten des Unfallopfers aufkommen. Sofern bereits eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese auch die Regulierung, wenn der Schaden ordnungsgemäß geltend gemacht wird.

Wie hat sich die Situation seit dem Konflikt in der Ukraine verändert?

Viele glauben, dass mit der steigenden Zahl ukrainischer Schutzsuchender auch die Zahl der Unfallverursacher aus dem Ausland deutlich zugenommen hat. In der Ukraine ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ein Auto auch technisch erforderlich. Im November 2022 wurden etwa 1.700 Unfälle mit Fahrzeugen aus der Ukraine gemeldet. Der Prozentsatz liegt deutlich unter 10 %, da es nur 133 Personen ohne Versicherungsschutz gab. Die Prozesse wurden zudem seither digitalisiert und verbessert, um bürokratische Hürden abzubauen. Green Cards für Ukrainer können nun auch online beantragt werden, was vor dem Krieg nicht möglich war. Der Abschluss einer Grenzversicherung ist aber eine Voraussetzung für die Grüne Karte, um den aktuellen Versicherungsbedarf zu decken.

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