Bild: Opel
Gefördert werden laut einer Mitteilung der bundeseigenen NOW GmbH 40 Prozent der Mehrkosten, die beim Kauf eines E-Fahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, sowie die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist. Werden die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge, zum Beispiel im Bereich der Wasserversorgung oder der Entsorgung eingesetzt, kann eine Förderung von 90 Prozent der Investitionsmehrkosten beantragt werden.
Förderfähig sind laut einer Mitteilung Vorhaben ab 21.000 Euro und bis zu einer Million Euro (netto) pro Institution. Voraussetzung ist, dass die Pkw und Leichtfahrzeuge mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Insgesamt stehen hierfür zehn Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können bis zum 8. Juni 2023 eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind nachgelagerte Landesbehörden und Kommunen sowie Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.
Ein weiterer Förderaufruf zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur, der sich an Unternehmen, Verbände und Vereine richtet, ist noch bis zum 8. Mai 2023 geöffnet.