Die Bundesregierung sieht strombasierte Kraftstoffe für Kfz eigentlich nur noch als Abfallprodukt von E-Kerosin. Trotzdem fließt viel Geld in die Entwicklung.
- Synthetische Kraftstoffe “unerlässlich”
- Debatte über EU-Hintertür
- Verkehrsbereich als Sorgenkind bei Klimazielen
(Bild: Georgii Shipin/Shutterstock.com)
Synthetische Kraftstoffe “unerlässlich”
Aufgrund der noch ausstehenden Freigabe von Fördermaßnahmen durch die EU-Kommission im Rahmen des sogenannten Notifizierungsverfahrens sei aber eine Aussage über einen Einsatz der anteiligen Mittel in 2023 noch nicht möglich, schränkt die Regierung. Aktuell weise die Zuwendungsdatenbank des Bundes unter den Stichworten “Kraftstoff” und “Fuel” 426 Förderprojekte aus, die mit insgesamt rund 369 Millionen Euro gefördert würden.
Bereits voriges Jahr hatte die Exekutive den Einsatz erneuerbarer synthetischer Kraftstoffe als “unerlässlich” bezeichnet, “um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen”. Dies schließe E-Fuels ein, die unter hohem Energieaufwand mithilfe von Strom aus Wasser und Kohlendioxid produziert werden.
Debatte über EU-Hintertür
Bezogen auf die Pkw-Bestandsflotte trügen verschiedene Optionen dazu bei, die THG-Quote zu erfüllen, erläutert die Regierung nun. Dazu zählten auch E-Fuels und fortschrittliche Biokraftstoffe. Diese könnten bei bestehenden Kfz mit Verbrennungsmotor helfen, die CO₂-Emissionen zu senken.
CDU und CSU erkundigten sich in ihrer Anfrage vor allem nach den Konsequenzen des ab 2035 EU-weit geltenden Neuzulassungsverbots für Pkw mit Diesel- und Ottomotoren. Sie interpretieren die Brüsseler Entscheidung als “Rückschlag für die Technologieoffenheit”. Hintergrund ist, dass sich die EU-Gesetzgebungsgremien im Oktober auf eine “gemeinsame Linie zu CO₂-Emissionsnormen für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge” einigten. Vorausgegangen war in Deutschland ein heftiger Streit innerhalb der Ampel-Koalition zwischen FDP und Grünen, ob damit ein klares Verbrenner-Aus verknüpft sei.
Verkehrsbereich als Sorgenkind bei Klimazielen
Den Zusatz interpretieren Beobachter so, dass die potenziell mögliche Ausnahmeregelung für E-Fuels nicht für Autohersteller gelten würde, die mehr als 1000 Pkw und Lieferwagen pro Jahr produzieren. Sie würde sich nur auf Traktoren, Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeuge und Rennwagen erstrecken, aber nicht auf gängige Kfz für Verbraucher.
Laut dem Umweltministerium führten die Verhandlungen in Brüssel zu einer Absprache, “mit der eine klare, wie auch technologieoffene Lösung gefunden wurde”. Damit erhalte “unsere Industrie die erforderliche Planungssicherheit, damit die sozialverträgliche Transformation” des Verkehrssektors gelingen könne und “industrielle Wortschöpfung in Deutschland gesichert wird”. Die Bundesregierung habe den Ansatz daher unterstützt. Dem Koalitionsvertrags entsprechend setze man sich jenseits der Flottengrenzwerte dafür ein, “dass nachweisbar nur mit E-Fuels betankbare Fahrzeuge neu zugelassen werden können”.
Im Fokus der Klimaschutzpolitik im Verkehrssektor stehen laut der Antwort generell Maßnahmen, “die langfristig hohe Treibhausgasminderungspotentiale erwarten lassen”. Dazu zählten “insbesondere die Förderung der Schiene und des ÖPNV, des Rad- und Fußverkehrs sowie der Ausbau der Elektromobilität und die Digitalisierung der Mobilitätssysteme”. Maßstab für die Erarbeitung des Klimaschutz-Sofortprogramms seien die Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetztes. Die Beratungen liefen und hätten bislang noch nicht abgeschlossen werden können. In der Zwischenzeit seien aber bereits viele Maßnahmen vorbereitet, auf den Weg gebracht oder beschlossen worden. Das gelte auch für den Verkehrsbereich, der ein ständiges Sorgenkind beim Erreichen der Klimaziele ist.
(mho)