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Umweltbonus ab 2023: 6.750 € nur noch für Elektroautos

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel festgelegt über 15 Millionen Elektroauto auf deutsche Straßen zu bringen. Damit dieses ambitionierte Ziel erreicht wird, dürften die Förderungen wie der Umweltbonus und die Innovationsprämie noch länger ausgezahlt werden.

Nach langen Diskussionen ändern sich die Rahmenbedingungen für den Umweltbonus ab 01. Januar 2023 wie folgt:

  • Es werden nur noch Elektroautos gefördert – Plugin-Hybride nicht mehr
  •  Die Förderungen wurde von maximal 6.000 Euro staatlichem Anteil auf maximal 4.500 gesenkt.
  • Ab 01. September 2023 können nur noch Privatpersonen vom Umweltbonus profitieren. Die Förderung für gewerbliche Zulassungen ist dann nicht mehr möglich. Es soll allerdings anschließend ein neues auf Unternehmen ausgerichtetes Förderprogramm für E-Autos und Ladeinfrastruktur geben.
  • Ab 01. Januar 2024 wird die Förderungen weiter reduziert auf maximal 3.000 Euro und einen Nettolistenpreis von 45.000 Euro. Ab 2025 soll das Förderprogramm auslaufen.

Wer sich für die Antriebstechnologie der Zukunft entscheidet, kann einen sogenannten Umweltbonus in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um die Förderung von Elektroautos und Plugin-Hybrid-Modellen, die zum einen Teil vom Hersteller selbst und zum anderen vom Staat finanziert wird. Sie gilt sowohl beim Kauf, einer Finanzierung als auch beim Leasing von einem förderfähigen Fahrzeug, das die Bedingungen der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfüllt.

Die wichtigsten allgemeinen Fakten wichtigste in Kürze:

  • Der Umweltbonus ist eine Förderprogramm für elektrische Fahrzeuge, das zu einem Teil vom Bund (BAFA-Prämie) und zum anderen Teil von den Herstellern finanziert wird.
  • Seit 2023 werden Elektroautos mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro mit 4.500 Euro vom Staat gefördert und Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40 und 65.000 Euro werden mit 3.000 staatlichem Anteil gefördert
  • Es gilt dabei der Nettolistenpreis des Basismodells ohne Sonderausstattungen. Beispielsweise kann auch ein Tesla Model Y Performance von der Förderungen in Höhe von 4.500 Euro profitieren, da das Basismodell günstiger als 40.000 Euro netto ist.
  • Der Automobilhersteller gewährt dem Kunden seinen Anteil an der Förderung als Netto-Rabatt. Das ist die Hälfte der staatlichen Förderung was 2.250 oder 1.500 Euro entspricht.
  • Für den BAFA-Anteil muss der Antragsteller (Kunde) zuerst in Vorleistung gehen. Nach der Zulassung kann er sich die Summe erstatten lassen.

Hinweis: Die Höhe der Förderung richtet sich immer nach dem Datum der Zulassung des Fahrzeugs und nicht nach dem Bestelldatum. Insbesondere bei Angeboten für Plugin-Hybrid Autos sollte darauf geachtet werden, das die elektrische Reichweite auch noch bis zur Auslieferung das Fahrzeug für die entsprechende Förderung qualifiziert. Durch die Halbleiterkrise kommt es derzeit zu langen Lieferzeiten und Verzögerung, weshalb hier besondere Vorsicht seitens der Verbraucher gefordert ist. Angebote mit Umweltbonus

Was ist der Umweltbonus?

Der Umweltbonus wurde im Jahr 2016 eingeführt mit dem Ziel der Absatzförderung von elektrifizierten Fahrzeugen. Das ambitionierte Ziel von 1 Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen konnte damit zuerst nicht erreicht werden, allerdings hat die Prämie dennoch für eine leicht gesteigerte Nachfrage gesorgt. Dabei handelt es sich um eine kombinierte Prämie, die sowohl von den Autoherstellern als auch vom Staat bezahlt wird. Nach den ursprünglichen Plänen zahlt jeder Akteur jeweils die Hälfte des Umweltbonus. Durch die Innovationsprämie, die durch die Covid19-Pandemie eingeführt wurde, hat der Staat seinen Anteil allerdings verdoppelt. Die Förderung kann von Privatpersonen, Firmen, Körperschaften und Vereinen beansprucht werden.

Mittlerweile hat sich das Förderprogramm auch ausgezahlt, denn der Anteil von elektrischen Fahrzeugen an den Neuzulassungen steigt stetig weiter. So war jedes dritte Fahrzeug im November 2021 zugelassene Fahrzeug zumindest ein Teilzeitstromer. Jedes fünfte neuzugelassene Fahrzeug war sogar ein vollelektrisches Auto.

Der Umweltbonus setzt sich aus BAFA Prämie und Herstelleranteil zusammen: Herstelleranteil + BAFA Prämie = Umweltbonus

umweltbonus ab 2023: 6.750 € nur noch für elektroautos

Mit dem Umweltbonus werden Elektroautos und Plugin-Hybride gefördert.

Höhe des Umweltbonus

Der Umweltbonus wurde sukzessive erhöht durch die Innovationsprämie im Jahr 2020. Seit 2023 wurde er allerdings wieder gesenkt und es gelten seit dem 01. Januar 2023 die folgenden Fördersätze. Plugin-Hybrid Autos werden überhaupt nicht mehr gefördert.

Fahrzeug-Nettolistenpreis bis 40.000 Euro:

Fahrzeugtyp Bundesanteil Herstelleranteil Umweltbonus Gesamt
Elektroauto / Wasserstoffauto 4.500 € 2.250 € 6.750 €
Plugin-Hybrid (max. 50g/km CO2) 2.250 € 2.250 € 4.500 €

Fahrzeug-Nettolistenpreis ab 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro:

Fahrzeugtyp Bundesanteil Herstelleranteil Umweltbonus Gesamt
Elektroauto / Wasserstoffauto 3.000 € 1.500 € 4.500 €
Plugin-Hybrid (max. 50g/km CO2) 1.875 € 1.875 € 3.750 €

Hinweis zum Listenpreis: Es handelt sich um den Nettolistenpreis des Basismodells. Dementsprechend kann das explizite Fahrzeug in der Bestellung auch einen höheren Listenpreis haben, wenn bestimmte Sonderausstattungen gewählt wurden. Demnach sind bei der individuellen Konfiguration keine Grenzen gesetzt.

Einfluss der Leasinglaufzeit auf die Höhe der Förderung

Seit dem 17. November 2020 wurden die Rahmenbedingungen für den Umweltbonus und die Innovationsprämie bei Leasingverträgen angepasst. Damit wurde geregelt, dass es für Leasing-Autos nur noch den vollen Förderbetrag gibt, wenn die Leasinglaufzeit mindestens 24 Monate beträgt. Darunter gibt es nur einen anteiligen Umweltbonus. In der nachfolgenden Tabelle sind die entsprechenden Stufen aufgelistet. In der Tabelle ist jeweils der staatliche Anteil plus Herstelleranteil und Gesamtbetrag ausgewiesen.

Leasinglaufzeit Elektroauto unter 40.000€ netto Elektroauto unter 65.000€ netto Plugin-Hybrid unter 40.000€ netto Plugin-Hybrid unter 65.000€ netto
12 bis 23 Monate 2.250 + 1.125 = 3.375 € 1.500 + 750 = 2.250 € 2.250 + 1.125 = 3.375 € 1.875 + 937,50 = 2812,50 €
ab 24 Monaten 4.500 + 2.250 = 6.750 € 3.000 + 1.500 = 4.500 € 4.500 + 2.250 = 6.750 € 3.750 + 1.875 = 5.625 €

(staatlicher Anteil + Herstelleranteil = Gesamtförderung)

Höhe der ausgelaufenen Innovationsprämie (seit 04.06.2020 bis 31.12.2022)

Bedingt durch die Corona-Krise hat die Bundesregierung ein umfangreiches Konjunkturpaket auf den Weg gebracht. Das 130 Milliarden Euro schwere Paket beinhaltet auch Förderungen für die Automobilindustrie. Dazu sollen umweltfreundliche Fahrzeuge noch stärker gefördert werden, während es keine Prämie für klassische Verbrenner geben wird. Die neue Innovationsprämie verdoppelt den staatlichen Anteil am Umweltbonus vom 08. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2022. Damit ergaben sich folgende Konditionen:

Fahrzeugtyp Bundesanteil Herstelleranteil Umweltbonus Gesamt
Elektroauto / Wasserstoffauto 6.000 € 3.000 € 9.000 €
Plugin-Hybrid (max. 50g/km CO2) 4.500 € 2.250 € 6.750 €
Fahrzeugtyp Bundesanteil Herstelleranteil Umweltbonus Gesamt
Elektroauto / Wasserstoffauto 5.000 € 2.500 € 7.500 €
Plugin-Hybrid (max. 50g/km CO2) 3.750 € 1.875 € 5.625 €

Vorraussetzungen für den Umweltbonus und die Innovationsprämie

Um den Umweltbonus bzw. die Innovationsprämie beantragen zu können gelten folgenden Förderbedingungen:

  • Die Förderung richtet sich immer nach dem Zulassungsdatum des Autos und nicht nach dem Bestelldatum. Deshalb sollte die Lieferzeit beachtet werden, sodass die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Förderung zum Lieferzeitpunkt erfüllt werden.
  • Förderfähiges Fahrzeug: Um den Bonus zu erhalten, muss das Auto auf der Liste, der förderfähigen Fahrzeuge der BAFA stehen. Außerdem darf der Nettolistenpreis 65.000 € nicht überschreiten.
    • Es seit 2023 werden nur Elektroautos und Autos mit Wasserstoffantrieb
  • Die Prämie wird ausschließlich für Fahrzeuge gewährt, die nach dem 04. November 2019 zugelassen wurden. Wurde das Fahrzeug nach dem 03. Juni 2020 zugelassen, qualifiziert es sich sogar für die höhere Innovationsprämie
  • Es muss sich um einen Neuwagen handeln, der noch nicht durch den Umweltbonus gefördert wurde respektive auch keine Förderung in einem anderen EU Land erhalten hat. Für Gebrauchtwagen gelten besondere Einschränkungen, die weiter unten aufgeführt sind.
  • Haltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate 12 Monate (seit 2023) und im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden.

Kommende Verschärfungen der Anforderungen:

  • ab 01.01.2022: nur noch Plugin-Hybrid Autos mit 60km elektrischer Reichweite (nach WLTP) oder einem CO2 Ausstoß von weniger als 50g pro km werden gefördert.
  • ab 01.10.2022: Plugin-Hybrid Autos müssen jetzt 60km elektrische Reichweite haben. Die CO2 Komponente entfällt bei den Richtlinien und die Höhe der CO2 Emissionen ist irrelevant.
  • ab 01.01.2023 Nur noch E-Autos und Wasserstoffautos werden gefördert. Förderung wurde reduziert.
  • ab 01.01.2024: Förderungen wird weiter reduziert auf maximal 3.000 Euro staatlichen Anteil.
  • ab 01.01.2026: Aktuell gibt es noch keine gesicherten Informationen für die Förderung nach 2025.

Wie kann die BAFA Prämie beantragt werden?

Der Herstelleranteil der Prämie wird direkt mit dem Kaufpreis bzw. den Leasingkonditionen verrechnet. Auf dem Kauf- oder Leasingvertrag sollte der Rabatt entsprechend gekennzeichnet sein, denn dies ist auch für eine erfolgreiche Beantragung des staatlichen Anteils notwendig.

Der staatliche Anteil kann bei der Bundesanstalt für Wiederaufbau (BAFA) online beantragt werden. Hierfür stellt die BAFA ein spezielles Formular auf ihrer Website bereits, sodass der Antrag einfach digital ausgeführt werden kann. Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt.

  • Leasing oder Kaufvertrag
  • Nachweis über verbindliche Bestellung des Fahrzeugs (Basispreis, Sonderausstattungen und Nachlässe müssen hierbei gesondert ausgewiesen werden)
  • Kalkulation von Kaufpreis oder Leasingrate mit und ohne Eigenanteil am Umweltbonus, um sicherzustellen, dass der Hersteller seinen Teil der Förderung geleistet hat.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Nachweispaket wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt

Hinweis: Das Auto muss vor der Antragstellung bereits erworben und zugelassen sein.

Im Anschluss wird ein PDF Dokument generiert, das auch eine Erklärung zu wahrheitsgemäßen Angaben enthält, die der Antragsteller unterschreiben muss. Wenn die Erklärung ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt wurde, kann sie im BAFA Portal hochgeladen werden. Der Link zum Upload wird dem Antragsteller automatisch per E-Mail geschickt, wenn er den Antrag gestellt hat. Wenn die Prüfung seitens der BAFA positiv ausfällt, wird der staatliche Anteil auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen.

Wie viele Fahrzeuge wurden schon gefördert?

Die BAFA aktualisiert regelmäßig die Liste mit der Anzahl an bewilligten Anträgen inklusive einer spezifischen Aufschlüsselung nach Modellen, womit sich eine Top-Liste bilden lässt. Insgesamt wurden zum 01. Juli 2020 214.269 Anträge gestellt. Davon waren 137.515 für Vollelektrische Fahrzeuge, 76.625 für Plugin-Hybride und 129 für Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb. Absoluter Spitzenreiter gemessen an der Anzahl von Anträgen sind der Renault Zoe, die Smart Electric Drive Modelle und der BMW i3.

Fahrzeugmodell Anzahl der Anträge (BAFA)
Renault Zoe 24.990
Smart Electric Drive Modelle 18.486
BMW i3 16.531
Tesla Model 3 11.917
Nissan Leaf 6.097

Hinweis: Antragsstand vom 01. Juli 2020. Modelle wurden aggregiert betrachtet.

Werden auch Gebrauchtwagen gefördert?

Unter bestimmten Vorraussetzungen wird auch die Anschaffungen von Gebrauchtwagen mit einem Umweltbonus gefördert. Unabhängig vom Kaufpreis und ehemaligen Nettolistenpreis gelten die gleichen Förderhöhen wie bei Neuwagen mit einem Nettolistenpreis von 40 und 65 Tausend Euro. Dementsprechend werden Gebrauchtwagen mit bis zu 4.500 Euro gefördert. Damit der Gebrauchte förderfähig ist, muss er allerdings folgende Bedingungen erfüllen:

  • Das Fahrzeug muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge der BAFA stehen
  • Die ursprüngliche Erstzulassung muss nach dem 04. November 2019 erfolgt sein, damit auch die zweite Zulassung gefördert wird
  • Für die Innovationsprämie (doppelter staatlicher Anteil am Umweltbonus) qualifizieren sich Gebrauchtwagen, die nach dem 03. Juni 2020 und spätestens am 31. Dezember 2021 erstmals zugelassen wurden
  • Das gebrauchte Fahrzeug darf maximal 12 Monate nach Erstzulassung zum zweiten Mal zugelassen werden und maximal eine Laufleistung von 15.000km aufweisen. Eine Erstzulassung des Gebrauchtwagens ist ebenfalls möglich.
  • Nicht gefördert werden Fahrzeug, die schon einmal den Umweltbonus oder eine andere Förderung in einem EU Land beansprucht haben
  • Das Auto muss der Antragsteller auf sich im Inland zulassen und für mindestens 12 Monate halten.

Aufgrund der besonderen Bedingungen wie der maximalen Zeit nach Erstzulassung sowie den begrenzten Laufleistungen eignet sich die Förderung von gebrauchten Elektroautos nur für Werkswagen, Mietwagen oder Vorführwagen, die bereits zugelassen wurden, aber keine Förderung erhalten haben.

Baden-Würrtemberg, Berlin und NRW: zusätzliche E-Auto Prämien der Bundesländer

Neben dem Bund unterstützen auch einzelne Länder die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs. Die Länder Baden-Württemberg, Berlin und NRW haben ein Förderprogramm für elektrische Fahrzeuge, die von Gewerbetreibenden erworben werden. Jedes Land hat hierfür gesonderte Bedingungen festgelegt was und wie gefördert wird. Die detaillierten Bedingungen der einzelnen Bundesländer sind nachfolgend aufgeschlüsselt. Kombiniert man die Prämien vom Bund und den Ländern ergibt sich weiteres Sparpotenzial beim Leasing oder Kauf von elektrifizierten Autos.

Die Kombination verschiedener Förderprogramme ist seitdem 16. November 2020 offiziell erlaubt. Davor gabt es Unklarheit, ob es ein sogenanntes Kumulationsverbot gibt.

Baden-Würrtemberg: 1000€ BW e-Gutschein

Das Land Baden-Württemberg fördert elektrische PKW und leichte Nutzfahrzeug bis 3,5 Tonnen mit bis zu 1.000 Euro. Die Förderung richtet sich nach der Dauer des Leasingvertrags und kann bei der Landesbank BW als BW e-Gutschein beantragt werden. Kombiniert man diesen Bonus mit dem bundesweiten Umweltbonus ergibt sich eine Gesamtfördersumme von bis zu 10.000 Euro. Um sich für die Prämie zu qualifizieren gelten die folgenden Bedingungen:

  • Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaft könnend die Förderung beantragen
  • Das Fahrzeug wird in Baden-Württemberg zugelassen und überwiegend im Land genutzt. Für Fahrten außerhalb von BW ist der Nachweis per Fahrtenbuch verpflichtend.
  • Der Bonus wird nur für Vollelektrische PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gewährt. Hybrid-Fahrzeuge werden nicht gefördert.
  • Der Bonus gilt für Anschaffungen ab dem 01.03.2020. Ausgenommen sind Wach- und Sicherheitsdienste, kommunale Betriebe bzw. medizinische Dienste. Diese Zielgruppen können den Bonus bei Bestellung ab dem 01.06.2019 beantragen.
  • Fahrschulbetriebe, Carsharing-Unternehmen, Pflege- und Sozialdienste, Bürgerbusvereine, Unternehmen mit ÖPNV-Servicefahrzeugen, Kommunen, Landkreise oder Gewerbetreibende mit Lieferverkehr werden weiterhin auch neue Elektrofahrzeuge gefördert, die frühestens ab 01.11.2017 bestellt wurden.
  • Der Leasingnehmer geht mit der Summer der Förderung in Vorleistung, die er in Form einer Anzahlung bezahlt. später kann die Erstattung der Fördersumme bei der L-Bank (der Landesbank von Baden-Württemberg) beantragt werden.
  • Beim Leasing darf die Vertragslaufzeit maximal 36 Monate betragen während beim Kauf das Fahrzeug mindestens 3 Jahrein BW zugelassen sein muss. Weiterhin reduziert sich die Förderung anteilig bei kürzeren Leasinglaufzeiten.
Leasing-Laufzeit Förderbetrag
36 Monate 1.000 €
24 Monate 666,66 €
12 Monate 333,33 €

Der Antrag für den BW e-Gutschein kann auf der Website der L-Bank ausgefüllt werden. Dies kann bereits vor Abschluss des Vertrags durchgeführt werden. Die Erstattung der Förderung erfolgt allerdings erst nach dem Abschluss des Leasingvertrags.

Berlin-Bonus: 4.000€ Zuschuss

Das Land Berlin bezuschusst die Anschaffung von Elektroautos für Gewerbetreibende ebenfalls. Batterielektrische-Fahrzeuge erhalten einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro und Plugin-Hybrid-Autos werden mit 3000 Euro bezuschusst. Die Berlin-Förderung kann zudem auch mit dem bundesweiten Umweltbonus kombiniert werden, womit sich eine noch größere Ersparnis beim Kauf oder beim Leasing ergibt.

Der Berlin-Bonus wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Dementsprechend können auch keine Förderanträge mehr gestellt werden.

  • KMU (gewerblich und gemeinnützig) sowie selbstständig Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, keine Einschränkung der Gewerbezweige / Branchen.
  • Das Fahrzeug muss zu mindestens 50% innerhalb von Berlin genutzt werden. Fahrten in anderen Bundesländern müssen per Fahrtenbuch dokumentiert werden.
  • Der Leasingvertrag muss mindestens 12 Monate laufen
  • Vollelektrische Fahrzeuge und Plugin-Hybride mit einem maximalen CO2 Ausstoß von 50g pro Kilometer im WLTP-Messzyklus werden gefördert
  • Auch Jahreswagen deren Erstzulassung nicht länger als 12 Monate zurückliegt, werden gefördert.
  • Neben PKW werden auch Nutzfahrzeuge der Klasse N1 mit bis zu 8000 Euro gefördert
  • Für die Verschrottung eines alten Autos mit Verbrennungsmotor (Benzin oder Diesel) mit der Euro-Norm 4 oder niedriger zahlt Berlin zusätzlich einen Bonus von 1000 Euro für PKW und 1500 Euro für leichte Nutzfahrzeuge.
Fahrzeugklasse Förderung Elektroauto Förderung Hybridauto
Klasse M1 (Pkw) 4.000 € 3.000 €
Klasse N1 (unter 2,3 t) 4.000 € 3.000 €
Klasse N1 (2,3 bis 4,25 t) 8.000 € 4.000 €

Hinweis: Aktuell ist der Berlin-Bonus ausgesetzt, da die gesamten Fördermittel für 2020 (6 Mio. Euro) bereits ausgeschöpft sind. Im 4. Quartal 2020 soll über eine Verlängerung des Programms entschieden werden.

Nordrhein-Westfalen: bis zu 8000 € für Nutzfahrzeuge

Nordrhein-Westfalen hat mit dem NRW-Bonus auch ein Förderprogramm für elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Diese beschränkt sich allerdings auf Nutzfahrzeuge, die vollelektrisch angetrieben werden. Hybride und normale PKW sind von der Förderung ausgeschlossen. Beim Leasing kann der Bonus sich positiv auf die Rate auswirken. Die Summe muss zuerst als Anzahlung vom Leasingnehmer erbracht werden und wird später erstattet. Der Bonus kann zudem nicht mit dem staatlichen Anteil am bundesweiten Umweltbonus, aber immerhin mit dem Herstelleranteil kombiniert werden. Dadurch ergibt sich eine Förderung von bis zu 11.000 Euro. Folgende Bedingung muss der Antragsteller erfüllen, um sich für die NRW Förderung zu qualifizieren.

  • Der NRW-Bonus kann von Unternehmen (natürliche sowie juristische Personen), Vereinen und Verbänden mit einem Sitz in Nordrhein-Westfalen wahrgenommen werden.
  • Mindestens 50% der Fahrleistung müssen in NRW erbracht werden. Fahrten in anderen Bundesländern müssen per Fahrtenbuch dokumentiert werden.
  • Das Nutzfahrzeug darf maximal 12 Monate zugelassen sein und die Laufleistung darf 5000km nicht überschreiten.
  • Die Laufzeit des Leasingvertrags kann zwischen 12 und 60 Monaten betragen. Je nach Laufzeit beträgt der Bonus zwischen 1.600 und 8.000 Euro.
  • Der Leasingnehmer muss zuerst in Vorleistung gehen und den Bonus beim Leasing als Anzahlung einbringen. Anschließend kann er einen Antrag auf Erstattung stellen.
Fahrzeugklasse maximale NRW Förderung
Klasse N1 (mind. 2,3 t) 8.000 €
Klasse N2 (unter 7,5 t) 8.000 €

Die Förderung gestaffelt nach Laufzeit des Leasingvertrags:

Leasing-Laufzeit Förderbetrag
60 Monate 8.000 €
48 Monate 6.400 €
36 Monate 4.800 €
24 Monate 3.200 €
12 Monate 1.600 €

Der Antrag auf den NRW-Bonus kann auf einer speziellen Internetseite des Landes ausgefüllt werden. Hierfür stellt Nordrhein-Westfalen ein digitales Formular zur Verfügung. Der Antrag kann bereits mit einem Angebot ausgefüllt werden.

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