Wohnmobile

Umfrage zu Kurtaxe & Co für Reisemobil-Gäste: Ihre Meinung zur Tourismusabgabe

Kurtaxe, Ortstaxe, Tourismusabgabe, Bettensteuer – egal, wie man es nennt: Wie berechtigt sind solche Gebühren, die Reisemobil-Gäste vielerorts bezahlen müssen?

umfrage zu kurtaxe & co für reisemobil-gäste: ihre meinung zur tourismusabgabe

© Thomas Reimer/Adobe Stock
Kurtaxe, Ortstaxe, City-Tax, Tourismusabgabe, Kulturförderabgabe, Bettensteuer: Immer mehr Städte und Gemeinden erheben solch einen Obolus.

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© Inge Hallmann
promobil-Leserin Inge Hallmann ist für die Kurtaxe.

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© Uwe Reifegerste
promobil-Leser Uwe Reifegerste meint, dass die Kurtaxe nicht zu hoch sein sollte.

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© Digital Vision
Woman paying for Flowers with 10 Euro Bill

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© Joachim Negwer
Egal ob Usedom oder Schwarzwald in den meisten Gemeinden wird eine Tourismusabgabe fällig.

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Kurtaxe, Ortstaxe, City-Tax, Tourismusabgabe, Kulturförderabgabe, Bettensteuer: Immer mehr Städte und Gemeinden erheben solch einen Obolus.

Wer im Wohnmobil unterwegs ist, kennt sie, die Kurtaxe. Manchmal heißt sie auch Ortstaxe, City-Tax, Tourismusabgabe, Kulturförderabgabe, Bettensteuer: Immer mehr Städte und Gemeinden erheben solch einen Obolus und treiben ihn auch von Reisemobil-Besatzungen mit aller Macht ein.

Erwachsene, Kinder, mancherorts sogar Hunde werden damit belegt. promobil hat nach Ihrer Meinung dazu gefragt, hier kommen die Antworten. Unten noch drei Beispiele, wie unterschiedliche Gemeinden die Kurtaxe handhaben.

Was ist Ihre Meinung dazu?

Für wie berechtigt halten Sie Tourismusabgaben? Welche Leistungen erwarten Sie im Gegenzug? Und wenn sie denn berechtigt erscheint: In welcher Höhe ist solch eine Abgabe Ihrer Ansicht nach angemessen?

Uwe Reifegerste, per E-Mail:

In manchen Fällen ist eine Kurtaxe oder wie man diese Abgabe auch immer nennen mag, berechtigt. Wenn die Gebühren aber über einen Euro pro Person und Tag steigen, ist das in meinen Augen pure Abzocke. Haushaltslöcher in der Gemeindekasse mit den touristischen Gebühren stopfen zu wollen ist einfach unanständig. Ich fahre solche Lokalitäten nicht mehr an.

Bille Heissler, per E-Mail:

Leider ist neben dem Wohnmobilboom auch der Abzockwahn ausgebrochen. Geboten wird meist nichts, was dann nicht doch wieder Eintritt kostet. Die mit der Kurtaxe manchmal verbundenen Gutscheine oder Gästekarten bekommt man als Stellplatznutzer meist nicht oder nur auf intensive Nachfrage. Begründung: “Morgen fahren Sie ja schon wieder, da nützt’s Ihnen doch gar nicht.” Wenn das so ist, warum muss man dann zahlen?

Michael Zander, Oberhausen:

Mieter von Ferienwohnungen und Hotelgäste zahlen Kurtaxe oder Tourismusabgabe schon immer. Ich finde, wir Mobilisten sollten uns an den Kosten für Infrastruktur, Abenteuerspielplätze, Hundewiesen und, und, und beteiligen. Wir sollten dankbar sein für saubere Plätze. Sich mehrere Tage irgendwo hinstellen, alles nutzen und benutzen, ohne einen Beitrag zu entrichten, finde ich unangemessen und unfair.

Achim Schellenberg, per E-Mail:

Den Musikgeschmack meines Hundes habe selbst ich noch nicht einwandfrei herausgefunden, zumal er bei einem Kurkonzert dann trotz Zahlung der Hunde-Kurtaxe nicht mit in den Gastbereich kommen darf.

Leo Mauel, per E-Mail:

Mit Schwerbehindertenausweis ist man meistens von der Kurtaxe befreit. Bei Stellplätzen mit Bezahlautomat wird die Kurtaxe aber einfach mit abgerechnet, sodass man sich die Gebühr beim Tourismusbüro zurückholen müsste. Ist man am Wochenende vor Ort, hat man einfach Pech gehabt.

Henri Fau, Fürth:

Wir sind am späten Nachmittag am Stellplatz der Marina Malchow angekommen. Die Bezahlung für eine Nacht erfolgte am Automaten. Dabei wurde Kurtaxe für zwei Tage kassiert, obgleich wir nur 18 Stunden anwesend waren. Wir werden diesen schönen Ort nicht mehr aufsuchen. So vertreibt man Besucher!

Anselm Spatz, Vilsheim:

Strände sind Allgemeingut! Wir kommen aus Bayern, keiner der Gäste muss in den Alpen Kurtaxe für Wanderwege, Bergsteigerpfade und dergleichen bezahlen. Ebenso sollte ein Strandbesuch oder ein Spaziergang auf dem Deich taxfrei möglich sein.

Irene Wallrapp, Zellingen:

Eine Kurtaxe sollte 1,50 Euro nicht überschreiten. Dafür erwarte ich einen kostenlosen Transfer ins Zentrum oder zu den Sehenswürdigkeiten, Zugang zu sauberen Toilettenanlagen und kostenlosen Eintritt in Kurparks und Museen.

Inge Hallmann, per E-Mail:

Die Kurtaxe & Co. zahle ich gerne! Diese ist für mich sozusagen ein Beitrag zur Kostendeckung der Pflege bezüglich der Infrastruktur der Kommune. Dazu zählen die Meeresstrände wie im norddeutschen Wattenmeer oder in Gemeinden, die zu den Luftkurorten oder Kurorten zählen. Die Kosten, die der Tourismus verursacht, sehen wir vielleicht nicht, aber es gibt sie. Das fängt bei der öffentlichen Toilette an und hört beim Hundegassibeutel auf.

Beispiel: Hochschwarzwald

Ein Bonus durch KONUS?

Je nach Ort und Kurbezirk bezahlen im Hochschwarzwald erwachsene Gäste zwischen 1,70 und 2,90 Euro Kurtaxe pro Nacht. Für Kinder werden zwischen 80 Cent und einem Euro erhoben, an einigen der Orte dürfen Kinder bis 5 oder 15 oder 17 Jahre auch abgabefrei nächtigen – nachzulesen unter www.hochschwarzwald.de/service/kurtaxe.

Was geschieht mit dem eingenommenen Geld? Die Kurtaxe werde, so erläutert es die erwähnte Homepage, “zur Schaffung, Bereitstellung und Unterhaltung der Kureinrichtungen” verwendet. “Diese Einnahmen”, heißt es dort weiter, “werden zweckgebunden in den örtlichen Bereichen und zur Durchführung bestimmter Veranstaltungen verwendet. Sie kommt ausschließlich dem zugute, der sie zu zahlen hat – dem Gast selbst.”

Außerdem erhalten Gäste, die Kurtaxe zahlen, die sogenannte KONUS-Gästekarte. KONUS steht für die “Kostenlose Nutzung von Bus und Bahn im Schwarzwald”. UrlauberInnen erhalten die KONUS-Gästekarte beim Check-in bei Ihren Gastgebern, sofern der betreffende Urlaubsort an KONUS teilnimmt. Damit nutzen sie gratis die Nahverkehrsmittel im ganzen Schwarzwald – das gilt allerdings nur Personen; für Tiere und Fahrräder wird gegebenenfalls Beförderungsentgelt fällig.

Beispiel: Usedom

Sogar der Hund darf Kurtaxe zahlen

Alle Gäste, die nicht in der Gemeinde wohnhaft ist, müssen in den See-, Kaiser- und Bernsteinbädern der Insel Usedom eine Kurtaxe entrichten. Zwischen 0,50 und 3,00 Euro kostet die Gebühr pro Tag – unterschiedlich je nach der Saisonzeit und dem jeweiligen Ort. Tagesbesucher erwerben die Kurkarte in den Touristeninformationen oder an Automaten an den Promenaden; Übernachtungsgäste erhalten und bezahlen sie bei ihrem Gastgeber.

Die Kur- bzw. Gästekarte ist seit diesem Jahr für die ganze Insel Usedom gültig: Erst im Januar 2022 hatten die Seebäder eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Kurkarten geschlossen. Detaillierte Informationen unter: www.usedom-insider.de/kurtaxe-auf-usedom

In den Ostseebädern Zinnowitz, Karlshagen und Trassenheide wird darüber hinaus auch Kurtaxe für Hunde erhoben. Kostenpunkt: je nach Ort und Saisonzeit 50 Cent bis 1,50 Euro pro Tag.

Wer ohne Kurkarte die entsprechenden Bereiche nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Regelmäßig sind an den Stränden Usedoms Kontrolleure unterwegs, die die Zahlung der Kurtaxe überprüfen und gegebenenfalls eine erhöhte Abgabe kassieren. Wer auch diese verweigert, riskiert ein Bußgeldverfahren – dabei drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro.

Unumstritten ist die Erhebung von Kurtaxe zum Beispiel an Stränden indes beileibe nicht. So hat das Bundesverwaltungsgericht am 13. September 2017 entschieden, dass grundsätzlich jeder das Recht habe, einen Strand unentgeltlich zu betreten (Az.: BVerwG 10 C 7.16). Gebühren – also auch die Kurtaxe – seien nur dann zulässig, wenn die betreffenden Strandabschnitte über Einrichtungen wie Geschäfte, Toiletten, Duschen, Umkleiden, Strandkörbe sowie Absperrungen für Nichtschwimmer verfügen. Das Aufstellen einzelner Sanitäranlagen oder Abfallbehälter genüge dazu nicht, wird ausdrücklich vermerkt.

Die Frage ist freilich, wie praxisgerecht diese Abgrenzung ist. Kann zum Beispiel überall zweifelsfrei erkannt werden, ob man gerade über einen abgabepflichtigen oder abgabefreien Strandbereich spaziert?

Zweifel können durchaus auch gehegt werden, ob die Einnahmen durch Tourismusabgaben stets “ausschließlich dem Gast” zugutekommen. Gewinnen nicht grundsätzlich auch die Ortsansässigen an Lebensqualität, wenn sie – als Einwohner abgabefrei – einen sauberen Strand oder einen gepflegten Kurpark nutzen können?

Beispiel: Frankfurt am Main

Großstadt mit beitragspflichtigem Erholungswert?

Auch wer nur auf der Durchreise irgendwo nächtigt, wird die Berechtigung einer Tourismusabgabe für sich nicht immer anerkennen wollen. Und wenn gar eine Großstadt wie zum Beispiel Frankfurt am Main (seit Januar 2018) einen Tourismusbeitrag von 2,00 Euro pro Tag und Person “zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen” erhebt, wie die Stadt das auf ihrer Homepage so schön formuliert, mag der Verdacht keimen, dass es sich lediglich um einen willkommenen Vorwand handelt, um die Stadtkasse auch auf diese Weise noch ein wenig füttern zu können.

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