Nachrichten

Panorama

Vermischtes

TÜV: Das sind die Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrer in Berlin

tüv: das sind die promillegrenzen für e-scooter-fahrer in berlin

TÜV: Das sind die Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrer in Berlin

Der TÜV hat den Vorschlag einiger Verkehrsexperten abgelehnt, die Promillegrenze für E-Scooter auf 1,6 Promille anzuheben.

Für E-Scooter gelten derzeit die gleichen Regeln wie für Autos, da die Roller als Kraftfahrzeuge gelten. Das bedeutet: Bei einer Fahrt mit 0,5 Promille oder mehr begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldbuße von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot sind dann möglich. Ab 1,1 Promille sind – selbst ohne Ausfallerscheinungen – auch höhere Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Wer dagegen mit dem Fahrrad alkoholisiert unterwegs ist, wird erst ab 1,6 Promille belangt.

„E-Scooter sind bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebte Party-Mobile. Nächtliche Unfälle unter Alkoholeinfluss sind dabei an der Tagesordnung“, sagt Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. „Eine Anhebung der Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrende würde das falsche Signal senden und Alkoholfahrten bagatellisieren.“

TOP STORIES

Top List in the World