Auch Besitzer von E-Rollern und S-Pedelecs können die THG-Prämie bis zu 400 Euro im Jahr einstreichen. Die Politik will das nun ändern.
- Kennzeichen erforderlich
- THG-Prämie durch die Hintertür
- Bis zu 400 Euro im Jahr sind drin
- Wo finde ich einen Vermittler?
Mit der sogenannten THG-Prämie können Besitzer von Elektrofahrzeugen seit 2021 am Emissionshandel teilnehmen und jedes Jahr mehrer Hundert Euro einstreichen. Das gilt für die Besitzer von Elektroautos ebenso wie für die Besitzer von Elektro-Rollern und schnellen S-Pedelecs, Elektro-Bikes mit einer Zulassung für Höchstgeschwindigkeiten von 45 km/h, deren Fahrer mindestens einen Führerschein der Klasse AM oder den Autoführerschein (Klasse B) besitzen. Sie müssen sich dazu nur bei einem der zahlreichen Serviceanbieter für Treibhausgas (THG)-Minderungsprämien anmelden – die Frist für 2022 läuft Ende Februar aus.
Ob Besitzer von Elektro-Zweirädern die Prämie noch für 2023 beantragen können, steht allerdings in den Sternen. Nach Medienberichten arbeitet das von der FDP geführte Bundesverkehrsministerium an einer Neufassung der Zulassungsverordnung, die das „Schlupfloch“ schließen, Elektro-Kleinfahrzeuge von dem „regulären“ Zulassungsverfahren und damit vom Quotenhandel ausschließen würde. Im (ebenfalls von der FDP geführten) Verkehrsministerium des Landes Rheinland-Pfalz wird das angeblich auch bereits praktiziert: Zulassungsstellen sind hier angewiesen, freiwillige Zulassungen von E-Scootern und S-Pedelecs abzulehnen.
Kennzeichen erforderlich
Geschwindigkeit hat ihren Preis Die bis zu 45 km/h schnellen S-Pedelecs sind aufgrund ihrer Zusatzausstattung und eines stärkeren Antriebs deutlich als E-Bikes, deren Geschwindigkeit auf 25 km/h gedrosselt ist. Zudem benötigen sie ein Versicherungs-Kennzeichen. Foto: pd-f
THG-Prämie durch die Hintertür
Es besteht nunmehr sowohl für Fahrer eines 50er-Elektrorollers als auch für Nutzer eines schnellen S-Pedelecs doch eine Möglichkeit, in den Genuss der THG-Prämie zu gelangen. Allerdings über die Hintertür. Die Prämie kann beantragt werden, wenn man das entsprechende Fahrzeug einer „freiwilligen Anmeldung“ unterzieht. Für eine freiwillige Zulassung benötigt die Zulassungsstelle den Personalausweis, die Versicherungs- oder elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)-Nummer sowie eine gültige Betriebserlaubnis. Unter Umständen ist auch noch ein ein Gutachten nötig.
Steuern fallen durch die freiwillige Anmeldung eines Kleinkraftrads nicht an und so bleibt es bei den Gebühren für Zulassung und Kennzeichen (50 bis 60 Euro) sowie die Versicherung, die pro Jahr rund 30 bis 70 Euro kostet. Liegt die THG-Prämie bei 300 oder mehr Euro, lohnt sich das Ganze auf jeden Fall. Bislang.
Bis zu 400 Euro im Jahr sind drin
Die Zulassung als Kleinkraftrad bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h kann auf Antrag gemäß §3 III Nr. 3 FZV erfolgen, wobei auf die Ausgabe einer TÜV-Plakette gemäß § 29 StVZO verzichtet werden kann. Es wird dann allein neben dem Kennzeichen eine Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) nebst Zulassungsplakette ausgehändigt. Die Betriebserlaubnis (CoC-Papier) wird mit dem Datum der Erstzulassung sowie einem offiziellen Stempel zur Zulassungsbescheinigung II (ehemals KFZ-Brief) versehen.
Keinen weiteren Aufwand hat der Fahrer eines Elektrorollers, der schneller als 50 km/h und mit einem offiziellen Kfz-Kennzeichen unterwegs ist. Ist dieser Elektroroller (Modelle wie Classico Highspeed, Robo-S oder die Piaggio 1 mit Kaufpreisen von rund 3.500 Euro pro Modell) entsprechend zertifiziert, gibt es bis zu 400 Euro THG-Prämie pro Jahr. Wer das ein paar Jahre macht, kann den Kaufpreis nennenswert reduzieren. Dazu muss in der Zulassungsbescheinigung I im Feld P.3 der Vermerk „Elektro“ sein. Zudem muss der Fahrer entweder selbst als Halter eingetragen sein oder man reicht die THG-Prämie mit einer Vollmacht des Halters ein.
(Aktualisiert am 5.2. 2023 von Franz Rother)
Wo finde ich einen Vermittler?
Hier eine kleine – unvollständige, aber ständig aktualisierte – Übersicht der Anbieter und ihrer Angebote.