Kurzschluss

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Tesla lässt Wirelane wegen Rufschädigung abmahnen

tesla lässt wirelane wegen rufschädigung abmahnen

Tesla hat den deutschen Ladeinfrastruktur-Anbieter Wirelane abmahnen lassen. Laut einem Medienbericht wirft Tesla Wirelane Rufschädigung vor und will einen Unterlassungsanspruch notfalls gerichtlich durchsetzen. Die Unterlassungserklärung will  Wirelane-Chef Constantin Schwaab aber nicht unterschreiben.

In dem Streit geht es laut dem „Handelsblatt“ um das deutsche Eichrecht: Tesla-Lader, die Strom nach Kilowattstunde abrechnen, sind nicht eichrechtskonform und damit eigentlich nicht zulässig. Darauf hatte Schwaab im Sommer seine Kunden wie Hoteliers hingewiesen, die auch eine Tesla-Wallbox in ihrer Tiefgarage haben.

„Bei den aktuellen Strompreisen verschenken viele Hoteliers mit Tesla Destination Chargern jährlich Strom im Wert von mehr als 10.000 Euro – oder rechnen ihre Ladetransaktionen nicht eichrechtskonform ab“, schrieb er darin laut dem Artikel – und bot zugleich eine Lösung an: Man könne die „veralteten Tesla Destination Charger gegen moderne, eichrechtskonforme Wirelane-Ladepunkte“ austauschen.

Pikantes Detail: Schwaab gab gegenüber dem Handelsblatt an, dass er 2013 als einer der ersten Deutschen Kunden des Model S das Fahrzeug von Elon Musk persönlich überreicht bekamt – es sei ein „echter Fanboy“ gewesen. Die Begeisterung dürfte sich nun deutlich abgekühlt haben.
handelsblatt.com

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