Die Strafe für die Nutzung eines Handys am Steuer wird auf 100 Euro erhöht. Für die Missachtungen der Gurt- und Helmpflicht werden künftig 50 Euro fällig.
Geldstrafen für Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer oder die Gurt- und Helmpflicht werden angehoben. Künftig kostet es 100 Euro statt 50 Euro, wenn Autofahrer während der Fahrt erwischt werden. Wird die Zahlung verweigert oder tappen Lenker mit Handy in der Hand in eine Radarfalle, kann das bis zu 140 Euro kosten. Bisher waren es 72 Euro. Eine entsprechende Novelle zum Kraftfahrgesetzes (KFG) passierte Mittwochabend den Verkehrsausschuss des Nationalrats.
Weitere Neuerungen
Neuerungen gibt es auch für Fahrlehrer: Die Ausbildung solle praxisnäher gestaltet und regelmäßige Fortbildungen verpflichtend werden. Bei jeder Fahrausbildung ist künftig zudem ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zwischen Fahrschulbesitzern bzw. Fahrschulleitern und der auszubildenden Person abzuschließen. Auch ein Fahrlehrerausweis im Scheckkartenformat wird eingeführt.
Für die Bewilligung von Überstellungsfahrten ist laut der 41. KFG-Novelle künftig auch ein “Österreichbezug” erforderlich. Zuvor sei es bei solchen Fahrten immer wieder zu Missbrauchsfällen gekommen: so wurden laut Erläuterungen etwa Fahrzeuge mit österreichischem Überstellungskennzeichen von Belgien nach Marokko gebracht.
Zahlen aus Österreich
Die NEOS stimmten dem Paket der Bundesregierung zu. Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) sieht durch die Maßnahmen eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Kritik an der Erhöhung der Strafen kam von SPÖ und FPÖ. Die Landesverkehrsreferentenkonferenz hatte sich bereits im Jahr 2021 für eine Anhebung der gesetzlich festgesetzten Strafbeträge bei Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer bzw. Verstoß gegen die Gurt- oder Helmpflicht ausgesprochen. Anfang März brachte die Bundesregierung dann die umfangreiche 41. Novelle des KFG auf den Weg. Sie soll bereits im Mai in Kraft treten.