Software-Update reicht nicht aus: Nächste Klage gegen Thermofenster in Dieselautos erfolgreich
Die Kammer hält unter anderem sogenannte Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen, die das KBA nicht hätte genehmigen dürfen. Beigeladene waren die zum Volkswagen Konzern gehörenden Autohersteller Volkswagen, Audi und Seat (Az. 3 A 332/20). Betroffen sind 62 ältere Modelle verschiedener Marken des Volkswagen-Konzerns. Abschalteinrichtungen seien nur zulässig, wenn mit ihnen unmittelbar Schäden am Motor verhindert werden, sagte der Kammervorsitzende. Das sei hier nicht der Fall.
DUH-Anwalt Remo Klinger sagte nach der Urteilsverkündung, „wenn das KBA zukünftig als neutrale Behörde ernst genommen werden will, muss es endlich einschreiten und aufhören, insbesondere Volkswagen nach dem Mund zu reden“. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch befand, „das Urteil ist eine klare Niederlage für Bundesverkehrsminister (Volker) Wissing (FDP) und das ihm unterstellte Kraftfahrt-Bundesamt.“ Durch die Abschaltung einer ordnungsgemäßen Abgasreinigung in Millionen Diesel-Fahrzeugen würden „Millionen Menschen in unseren Städten unnötigerweise hohen extrem gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxid-Konzentrationen ausgesetzt“.
Jahrelanger Streit über Thermofenster
Bereits vor knapp einem Jahr hatte dieselbe Kammer des Gerichts einen ähnlichen Fall entschieden und der DUH im Wesentlichen recht gegeben. Damals ging es um ältere Modelle des VW Golf selben Motortypes. (Az 3 A 113/18). Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. KBA und VW haben Berufung am Schleswig-Holtseinischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig eingelegt. VW kündigte an, auch gegen das neue Urteil Rechtsmittel einzulegen. Neben der Berufung am OVG hat das Verwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zudem die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (APA/dpa)