mid Groß-Gerau – Bußgelder für Verkehrsverstöße in der Schweiz und in Deutschland im Überblick. ADAC
Grundlage für die Regelung ist der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit beider Länder regelt. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden.
Die neue Regelung gilt nur für Verkehrsverstöße, die ab dem 1. Mai 2024 in der Schweiz begangen werden. Fahrverbote aus der Schweiz haben keine Auswirkungen in Deutschland und gelten nur für die Schweiz, allerdings auch für deutsche Autofahrer. Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße in der Schweiz ebenfalls nicht. Wie bei Bußgeldern aus EU-Ländern ist das Bundesamt für Justiz in Bonn für die Einziehung der Bußgelder aus der Schweiz verantwortlich.
Der ADAC rät, Bußgelder aus der Schweiz ernst zu nehmen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder ignorieren des Bußgelds können hohe zusätzliche Kosten entstehen. Das Risiko, bei erneuter Einreise in das beliebte Urlaubs- und Transitland erwischt zu werden, ist hoch. Mit der Neuregelung wird schweizerischen Behörden zudem die grenzüberschreitende Eintreibung nicht bezahlter Bußgelder ermöglicht.
Der Artikel “Schweizer Knöllchen gelten jetzt auch in Deutschland” wurde am 22.04.2024 in der Kategorie News von Solveig Grewe mit den Stichwörtern Bußgeld, Ausland, Recht, Autofahrer, Verkehr, News, veröffentlicht.