Unsichtbares Parkticket: Dann muss die Scheibe nicht freigefegt werden, sagt der ADAC.
Ob über Nacht oder während des Einkaufs: Dichter Schneefall kann schnell den Anwohnerparkausweis, das Parkticket oder auch die Parkscheibe verdecken. Muss man dann die Windschutzscheibe freikratzen?
Nein, sagt der ADAC. Autofahrer haben laut des Verkehrsclubs grundsätzlich keine Verpflichtung, die Windschutzscheibe freizukratzen, um sie sichtbar zu halten.
Was gilt für eingeschneite Verkehrszeichen?
Natürlich macht der Schnee auch um Verkehrsschilder keinen Bogen. Manchmal werden sie dann für Autofahrer unsichtbar. Gültig bleiben sie dennoch. Das gilt zumindest für bestimmte Verkehrszeichen. Nämlich für Schilder, deren Bedeutung schon anhand ihrer Form erkennbar ist.
Stoppschilder etwa sind grundsätzlich achteckig und damit für jeden Autofahrer selbst unter einer dicken weißen Schneehaube deutlich erkennbar. Auch das “Vorfahrt gewähren”-Schild ist leicht zu erkennen: ein Dreieck, das auf dem Kopf steht. Anders sieht es bei Verkehrsschildern mit gleicher Form aus. Auf einem zugeschneiten Tempo-Schild etwa lässt sich natürlich nicht erkennen, ob es sich um ein Tempo-30-Schild handelt oder ob 70 km/h erlaubt sind.
Auch verschneite Parkverbotsschilder gelten
Und es gibt eine weitere Einschränkung: Auch verschneite Parkverbotsschilder bleiben gültig. Hier setzt der Gesetzgeber voraus, dass Autofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und das Schild zur Not mit der Hand vom Schnee befreien, um sich zu vergewissern, was darauf steht.