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Saisonkennzeichen: Mit dem zeitlich begrenzten Nummernschild lässt sich Geld sparen

Wer ein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzt, kann über ein Saisonkennzeichen nachdenken. Damit lässt sich Geld und auch Zeit sparen.

Es gibt wohl nur wenige Autofahrer, denen es egal ist, wie viel Geld sie ausgeben. Die meisten suchen immer eine Möglichkeit, zu sparen. So würden sich viele beispielsweise über ein grünes Kennzeichen an ihrem Wagen freuen – denn damit sind Fahrzeuge unterwegs, die keine Kfz-Steuer bezahlen müssen. Allerdings ist das grüne Nummernschild streng zweckgebunden, deshalb tragen es überwiegend Traktoren oder Rettungswagen. Besitzer von Oldtimern können beispielsweise mit einem H-Kennzeichen oder einem roten Oldtimerkennzeichen die Kosten drücken. Und auch mit Saisonkennzeichen kann man unter bestimmten Umständen sparen.

Saisonkennzeichen: Mit dem zeitlich begrenzten Nummernschild Geld und Zeit sparen

Ein Saisonkennzeichen ist für Fahrzeughalter gedacht, die ihren Wagen nicht das ganze Jahr nutzen wollen. Also beispielsweise ein Cabrio in den Sommermonaten und ein etwas robusteres Fahrzeug im Winter. Wer also nicht zweimal im Jahr zur Zulassungsstelle gehen (oder den Prozess online durchlaufen) will, um sein Auto ab- beziehungsweise anzumelden, sollte zu einem Saisonkennzeichen greifen. Denn das spart nicht nur Zeit, sondern auch die entsprechenden Gebühren. Auch für Motorräder ist ein Saisonkennzeichen natürlich eine Option.

saisonkennzeichen: mit dem zeitlich begrenzten nummernschild lässt sich geld sparen

Ein Saisonkennzeichen ist für Autos gedacht, die nicht das ganze Jahr gefahren werden. (Symbolbild) © Rüttimann/Imago

Saisonkennzeichen: Mindestens zwei, maximal elf Monate gültig

Der Zeitraum, in dem ein Saisonkennzeichen gültig ist, ist begrenzt. Laut ADAC muss es für mindestens zwei Monate beantragt werden, maximal sind elf Monate möglich. Ist der Zeitraum erst einmal festgelegt, ist er auch nicht spontan erweiterbar. Ist das Cabrio also nur bis Ende August zugelassen, das Wetter aber auch noch im September schön, kann man nicht einfach weiterfahren. Der Zulassungszeitraum muss dann förmlich geändert werden.

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Saisonkennzeichen: Gültigkeit ist am Rand des Nummernschilds eingeprägt

Das Aussehen des Saisonkennzeichens unterscheidet sich von einem „normalen“ Kennzeichen eigentlich nur durch den rechten Rand. Dort ist der Zeitraum eingeprägt, in dem das Kennzeichen gültig ist. Über dem Strich steht der Monat, in dem der Betriebszeitraum beginnt, darunter der, in dem er endet. Wichtig: Sobald das Zeitfenster abgelaufen ist, darf man damit nicht nur nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren – auch das Abstellen dort ist verboten.

Die Beiträge der Versicherung werden nach der Anzahl Monate berechnet, in denen das Fahrzeug gefahren werden darf. Was viele aber nicht wissen: In den anderen Monaten läuft die Versicherung als sogenannte „Ruheversicherung“ beitragsfrei weiter, darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Wenn der Halter also eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, ist sein Fahrzeug auch dann beispielsweise gegen Diebstahl, Feuer, Marderbisse sowie gegen Schäden durch Blitz, Sturm und Hagel versichert. Allerdings nur, wenn der Wagen in der „Ruhezeit“ durch eine sogenannte Umfriedung – beispielsweise eine Hecke, ein Zaun oder eine Mauer – vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist.

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