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Saison-Kennzeichen: Versicherungsschutz während der Pause?

Die sogenannte Ruhezeit ist abgedeckt, es gibt aber Auflagen

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Es ist besonders bei Oldtimern, Wohnmobilen oder Motorrädern beliebt: das sogenannte Saison-Kennzeichen. Wer sein Fahrzeug etwa im Winter schonen will, kann es nur temporär für einen bestimmten Zeitraum des Jahres zulassen, erkennbar an den Ziffern am rechten Rand. Zugleich spart man damit Geld.

Spätestens im November verschwinden die meisten Cabrios, Motorräder und Wohnmobile von den Straßen. Erst wenn die Temperaturen steigen, werden sie wieder hervorgeholt. Für ein paar Monate Fahrspaß das ganze Jahr Steuern und Versicherung zahlen? Keine gute Idee.

Mittlerweile nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt eine Million Autofahrer, mehr als 1,3 Millionen Motorradfahrer und rund 184.000 Wohnmobilbesitzer Saisonkennzeichen. Vorteil: Das Fahrzeug muss nicht an- und abgemeldet werden. Steuern und Kfz-Versicherung werden nur für den Zeitraum der Nutzung – mindestens zwei, maximal elf Monate – bezahlt.

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Aber auch während der Ruhemonate besteht Versicherungsschutz, wie die HUK-COBURG mitteilt. Die Ruheversicherung kann wichtig werden, wenn zum Beispiel Öl oder Benzin ausläuft und den Boden verunreinigt oder sogar ins Grundwasser gelangt. Verlangt der Vermieter oder die Kommune Schadenersatz, ist das ein klassischer Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die ERGO-Versicherung weist aber ergänzend auf einen wichtigen Punkt hin: Steht der Saisonwagen während der Ruhezeit an einem zulässigen Standort, gilt er auch in diesem Zeitraum als versichert. In diesem Fall werden Schäden ersetzt, die etwa bei einem Sturm am Auto entstanden sind, oder auch, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde.

Ob die Ruheversicherung greift, hängt vom Winterstandort ab. Das Fahrzeug muss entweder in einem Raum oder zumindest auf einem umfriedeten Abstellplatz überwintern. Umfriedet bedeutet, dass der Platz von einem Zaun oder einer Hecke umgeben ist. Wer einen Carport benutzt, sollte zumindest die offenen Seiten mit einer Kette sichern. Der Abstellplatz interessiert nicht nur die Versicherung, sondern auch die Polizei. Dauerparken auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist keine Option. Hier drohen 40 Euro Bußgeld und Abschleppen.

Wer seinen Wagen außerhalb der Zulassungszeit fährt oder unrechtmäßig abstellt, riskiert hohe Sanktionen. Es drohen neben hohen Geldstrafen auch ein Punkt in Flensburg wegen Falschparkens oder 3 Punkte für unerlaubtes Fahren. Beim Fahren außerhalb des Gültigkeitszeitraums besteht außerdem kein Versicherungsschutz. Sollte es zu einem Unfall kommen, muss der Fahrer aus eigener Tasche für die entstandenen Schäden aufkommen.

Die Ruheversicherung kann auch eine Kaskoversicherung einschließen, sofern diese bereits vor der Stilllegung Vertragsbestandteil war. Wenn also zum Beispiel Stürme schwere Äste durch die Luft wirbeln und das Fahrzeug beschädigen, springt die Teilkasko ein. Gleiches gilt bei Motorbrand durch Kurzschluss in der Elektronik oder Diebstahl. Versicherungsfälle, die in der Ruheversicherung immer wieder vorkommen. Vandalismusschäden sind dagegen über die Vollkasko versichert.

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