Die sogenannte Ruhezeit ist abgedeckt, es gibt aber Auflagen
Es ist besonders bei Oldtimern, Wohnmobilen oder Motorrädern beliebt: das sogenannte Saison-Kennzeichen. Wer sein Fahrzeug etwa im Winter schonen will, kann es nur temporär für einen bestimmten Zeitraum des Jahres zulassen, erkennbar an den Ziffern am rechten Rand. Zugleich spart man damit Geld.
Mittlerweile nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt eine Million Autofahrer, mehr als 1,3 Millionen Motorradfahrer und rund 184.000 Wohnmobilbesitzer Saisonkennzeichen. Vorteil: Das Fahrzeug muss nicht an- und abgemeldet werden. Steuern und Kfz-Versicherung werden nur für den Zeitraum der Nutzung – mindestens zwei, maximal elf Monate – bezahlt.
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Aber auch während der Ruhemonate besteht Versicherungsschutz, wie die HUK-COBURG mitteilt. Die Ruheversicherung kann wichtig werden, wenn zum Beispiel Öl oder Benzin ausläuft und den Boden verunreinigt oder sogar ins Grundwasser gelangt. Verlangt der Vermieter oder die Kommune Schadenersatz, ist das ein klassischer Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die ERGO-Versicherung weist aber ergänzend auf einen wichtigen Punkt hin: Steht der Saisonwagen während der Ruhezeit an einem zulässigen Standort, gilt er auch in diesem Zeitraum als versichert. In diesem Fall werden Schäden ersetzt, die etwa bei einem Sturm am Auto entstanden sind, oder auch, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde.
Wer seinen Wagen außerhalb der Zulassungszeit fährt oder unrechtmäßig abstellt, riskiert hohe Sanktionen. Es drohen neben hohen Geldstrafen auch ein Punkt in Flensburg wegen Falschparkens oder 3 Punkte für unerlaubtes Fahren. Beim Fahren außerhalb des Gültigkeitszeitraums besteht außerdem kein Versicherungsschutz. Sollte es zu einem Unfall kommen, muss der Fahrer aus eigener Tasche für die entstandenen Schäden aufkommen.
Die Ruheversicherung kann auch eine Kaskoversicherung einschließen, sofern diese bereits vor der Stilllegung Vertragsbestandteil war. Wenn also zum Beispiel Stürme schwere Äste durch die Luft wirbeln und das Fahrzeug beschädigen, springt die Teilkasko ein. Gleiches gilt bei Motorbrand durch Kurzschluss in der Elektronik oder Diebstahl. Versicherungsfälle, die in der Ruheversicherung immer wieder vorkommen. Vandalismusschäden sind dagegen über die Vollkasko versichert.