- Bin ich eigentlich zum Eiskratzen verpflichtet?
- Und was muss ich freikratzen?
- Drohen auch Strafen?
- Wie bekomme ich Eis und Schnee am besten weg?
- Wovon soll ich die Finger lassen?
- Und was ist mit heißem Wasser?
- Kann ich nicht einfach den Motor warmlaufen lassen?
- Was kann ich vorbeugend tun?
Laternenparker müssen an kalten Tagen ihr Auto erst einmal von Eis und Schnee befreien. Geschieht das mit den falschen Mitteln oder unzureichend, drohen Schäden und Bußgelder. Unsere Tipps helfen, das zu vermeiden.
Winterdienst am Auto: Beim Eiskratzen sollte man gründlich und mit gutem Gerät vorgehen. HUK
Der Winter ist nicht unbedingt der Freund der Autofahrer. Mitunter erschweren seine Begleiterscheinungen wie Schnee oder gefährliches Glatteis das Vorankommen. Und außerdem bringen kalte Wintermorgen eine Mühsal mit sich, die der Sommer milde erspart: Es gilt, das Auto schnee- und eisfrei zu machen.
Bin ich eigentlich zum Eiskratzen verpflichtet?
Und was muss ich freikratzen?
Alles. Die Front- und die Windschutzscheibe ebenso wie die Seitenscheiben – und zwar großflächig, ein kleines Guckloch reicht nicht aus. Nicht vergessen sollte man auch die Außenspiegel. Zudem haben die Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker sowie die Kennzeichen schmutz- und schneefrei zu sein. Werden Autodach und Motorhaube von einer Schneehaube bedeckt, muss auch die runter. Denn gerät das Weiß ins Rutschen oder wird während der Fahrt aufgewirbelt, kann das die eigene Sicht behindern und außerdem andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Drohen auch Strafen?
Ja. Wer mit einem bloßen Guckloch in der Frontscheibe erwischt wird, zahlt 10 Euro Bußgeld. Das Autodach nicht von Schnee zu befreien, kostet 25 Euro, mit zugeschneitem und deshalb unleserlichem Kennzeichen zu fahren 5 Euro.
Wenn es zu einem Unfall kommt, kann es außerdem Ärger mit der Versicherung geben. Das passiert möglicherweise sogar dann, wenn strenggenommen ein anderer der Unfallverursacher ist. Denn nach Ansicht der Gerichte muss mindestens die für eine Bremsung notwendige Wegstrecke zu überblicken sein. “Wer mit vereisten Scheiben unterwegs ist und auf einen Autofahrer trifft, der ihm die Vorfahrt nimmt, kommt um eine Mithaftung oft nicht herum, wenn sich herausstellen sollte, dass die schlechte Sicht verantwortlich für den Unfall war”, heißt es bei der HUK Coburg. Das Unfallopfer werde also nicht voll entschädigt, sondern müsse einen Teil seines Schadens selbst tragen. Das kann auch bedeuten, dass der Anspruch auf Schmerzensgeld gekürzt wird.
Wie bekomme ich Eis und Schnee am besten weg?
Der Autoglas-Spezialist Carglass rät dazu, den Eiskratzer möglichst flach anzusetzen und nur wenig Druck auszuüben. Auf diese Weise lässt es sich verhindern, dass hin- und hergeschobene Schmutzpartikel wie Schmirgelpapier wirken und Kratzer in die Scheibe fräsen. Der ADAC empfiehlt, vor dem Abstellen des Autos stets kurz die Scheibenwischer laufen zu lassen, um besagte Partikel gleich von vornherein zu entfernen. Grundsätzlich sollten die Scheibenwischer freilich nur dann eingeschaltet werden, wenn die Scheibe komplett eisfrei ist. So vermeidet man, dass die Gummilippen der Wischerblätter Schaden nehmen.
Gute Dienste leisten auch Enteisersprays. Eine sinnvolle Strategie kann es sein, zunächst das Mittel aufzusprühen und dann die an- beziehungsweise aufgetaute Eisschicht mit dem Eiskratzer zu beseitigen. Allerdings gibt es Qualitätsunterschiede, was den Wirkungsgrad betrifft. Und manche Sprays hinterlassen sichteinschränkende Schlieren oder gar einen Schleier auf der Scheibe.
Wovon soll ich die Finger lassen?
Der ADAC warnt vor Metallschabern, denn sie können die Scheibe und bei Unachtsamkeit auch den Lack zerkratzen. Ähnliches Unheil droht, wenn auf einen Ceran-Kochfeldschaber oder eine CD-Hülle zurückgegriffen wird. Nichts hält der Club auch von elektrischen Eiskratzern, die durch punktuelle Hitzentwicklung das Eis anschmelzen und so einfacher entfernbar machen sollen. Abgesehen davon, dass solche Geräte laut ADAC einen Metallkratzer besitzen, könne es zu Spannungsrissen in der Scheibe kommen und/oder zu Brandlöchern im Autositz, wenn man den (eingeschalteten) Elektro-Eiskratzer versehentlich dort ablegt.
Andere unkonventionelle Hilfsmittel wie Kreditkarten tun der Autoscheibe zwar nichts an, können aber selbst zerbrechen, und auch das ist schließlich nicht wünschenswert.
Und was ist mit heißem Wasser?
Kann ich nicht einfach den Motor warmlaufen lassen?
Nein. Das ist zumindest bei Verbrennerautos verboten, der Abgas- und Lärmbelästigung wegen. Verstöße können mit 80 Euro Bußgeld belegt werden, je nach Landesimmisionsschutzgesetz fällt die Strafe womöglich noch deutlich höher aus. Außerdem tut es dem Motor nicht gut, wenn er im Leerlauf auf Betriebstemperatur gebracht wird.
Was kann ich vorbeugend tun?
Fein heraus ist, wer auf eine Standheizung zurückgreifen kann. In dieser vorteilhaften Lage sind beispielsweise die Fahrer und Fahrerinnen von Elektroautos. Der Wärmespender lässt sich vorprogrammieren und sorgt dafür, dass das Auto beizeiten von innen auftaut.
Laternenparkern leisten sogenannte Thermofolien gute Dienste, die über die Scheibe gebreitet werden und ein Zufrieren von vornherein verhindern. Alternativ kann auch Pappe verwendet werden, nicht aber Papier, denn das würde festfrieren, und zwar sehr hartnäckig.
Viele moderne Autos verfügen über beheizbare Außenspiegel, die rasch defrosten. Andernfalls empfiehlt der ADAC das Überstülpen alter Socken als Eis-Schutz – die befremdeten Blicke des Nachbarn muss man dann mit winterlicher Kühle ignorieren.