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Roter Aufkleber auf Autoscheibe: Das kann ziemlich teuer werden

Ein großer Aufkleber auf der Autoscheibe, der „rote Punkt“, verheißt Ärger: Das Fahrzeug muss umgehend entfernt werden. Darauf kommt es jetzt an.

Ob in ruhigen Wohnvierteln oder am Rand von Ausfallstraßen sowie auch in Industriegebieten: Oft sieht man Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind. Manchmal tragen sie gar kein Kennzeichen, in anderen Fällen fehlt auf dem lediglich die Plakette einer Zulassungsstelle.

Früher oder später haben diese nicht genutzten Autos, Motorräder oder abgestellten Wohnwagen dafür etwas anderes: den „roten Punkt“. Der große Aufkleber in kaum übersehbarer Farbe prangt an nicht zugelassenen Fahrzeugen ebenso wie an solchen, die eindeutig nicht verkehrstüchtig sind, kann also auch schrottreife Fahrräder oder E-Roller schmücken. Angebracht wird er nicht etwa von der kommunalen Verkehrsüberwachung, sondern von der Polizei höchstselbst – weil genervte Anwohner sie informiert haben, oder weil das „illegale“ Fahrzeug einer Streife aufgefallen ist.

Roter Aufkleber am Auto? So teuer wird es jetzt

roter aufkleber auf autoscheibe: das kann ziemlich teuer werden

Jetzt ist der Ärger da: Roter Punkt auf einem Auto. (Symbolbild) © M.Zettler/Imago

Was genau dann mit dem passiert, oder geschehen soll, wird in einem langen, kleingedruckten Text erläutert. Das wichtigste steht gleich im ersten Absatz: Der Halter oder Eigentümer wird „hiermit aufgefordert, das Fahrzeug sofort zu entfernen und nicht wieder auf öffentlichem Verkehrsgrund abzustellen“. Mit Betonung auf „sofort“: Das Wort ist fett gedruckt und unterstrichen, und der „Verfügungsberechtigte“ (Halter oder Eigentümer) sollte es überaus ernst nehmen.

Denn was nun folgen kann, steht manchmal ebenfalls drauf: „Das Abstellen nicht betriebsbereiter Kraftfahrzeuge bzw. Anhänger. „stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000,- € geahndet werden.“ Nach einem Monat gilt das Fahrzeug zudem als „Abfall“ und wird entsorgt. Drohende Geldbuße: bis zu 100.000 Euro. Plus Kosten fürs Abschleppen und Entsorgen.

Roter Aufkleber am Auto? 100.000 Euro Strafe drohen

Die Ausrede, man habe den roten Punkt nicht gesehen, weil man woanders wohnt, oder weil jemand ihn wieder abgekratzt hat, gilt übrigens nicht. Die Mühlen der Justiz mahlen auf jeden Fall. So gut wie sicher sind gemäß aktuellem Bußgeldkatalog schon mal 70 Euro Bußgeld und ein Flensburger Punkt (deren Stand man übrigens per Smartphone abfragen kann). Ein fehlendes Kennzeichen schützt vor Strafe nicht, denn die Polizei fragt durchaus auch mal in der Nachbarschaft herum, wem das Fahrzeug gehört.

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Der fehlende Versicherungsschutz kann ebenfalls teuer werden. Der Klassiker ist das abgemeldete Motorrad, das eigentlich ganz unauffällig am Straßenrand parkt und das ein Herbststurm umweht. Die Kosten der Behandlung für einen dabei verletzten Fußgängers oder für die Reparatur eines Autos, das nicht mehr ausweichen kann, können erheblich sein.

Wer sein Rot-Punkt-Fahrzeug brav „sofort entfernt“, darf dies natürlich auch nur auf legalem Wege tun: entweder zugelassen und versichert (ersatzweise roter Nummer) auf eigener Achse oder per Abschleppwagen beziehungsweise Hänger.

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