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Richtgeschwindigkeit: Überschreitung kann bei Unfällen ziemlich teuer werden

Auf der Autobahn gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller fährt und in einen Unfall verwickelt ist, muss mit einem teuren Nachspiel rechnen.

Wenn es in Deutschland um ein Tempolimit auf Autobahnen geht, dann kochen die Gemüter schnell hoch. Doch gerade in Zeiten schwindender Ressourcen und extremer Spritpreise wächst die Zahl der Befürworter. Ohnehin ist heute schon auf vielen Autobahnabschnitten die Höchstgeschwindigkeit per Schild begrenzt. Doch es gibt auch noch die sogenannte „Richtgeschwindigkeit“, die bei vielen Autofahrern für Verwirrung sorgt. Was hat es damit auf sich?

richtgeschwindigkeit: überschreitung kann bei unfällen ziemlich teuer werden

Auf deutschen Autobahnen gilt eine sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (Symbolbild) © Wolfgang Maria Weber/Imago

Richtgeschwindigkeit: Überschreitung kann bei einem Unfall ein teures Nachspiel haben

Generell gibt es beim Thema Verkehrsregeln viele Irrtümer und Missverständnisse. Ein solcher Mythos, der sich hartnäckig hält, ist beispielsweise eine „Mindestgeschwindigkeit“ auf der Autobahn. Ein konkretes „Mindesttempo“ auf der Autobahn gibt es jedoch nicht. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist lediglich festgehalten, dass auf Autobahnen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bauartbedingt in der Lage sind, schneller als 60 km/h zu fahren.

Dennoch können Autofahrern Strafen drohen, wenn sie zu langsam unterwegs ist – wie kürzlich ein Ford, der mit 20 km/h über die Autobahn schlich. Denn in der StVO heißt es in Paragraf 3, Absatz 2: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ Laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) zählen zu den „triftigen Gründen“ unter anderem Witterungsbedingungen wie Regen, Nebel oder eine vereiste Fahrbahn.

Richtgeschwindigkeit: Empfehlung von 130 km/h auf Autobahnen und autobahnähnliche Straßen

Die „Richtgeschwindigkeit“ von 130 km/h ist wieder etwas anderes – sie gilt auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen für Kraftfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Dabei handelt es sich um eine Tempo-Empfehlung, wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht durch entsprechende Beschilderung begrenzt ist. Laut ADAC gilt diese Empfehlung auch nur, wenn die Witterungsverhältnisse entsprechend sind. Bei starkem Regen oder Nebel muss das Tempo entsprechend nach unten angepasst werden.

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Richtgeschwindigkeit: Bei deutlicher Überschreitung droht bei einem Unfall eine Mithaftung

Wer sich auf Autobahnabschnitten ohne Tempolimit nicht an die Richtgeschwindigkeit hält, muss grundsätzlich weder Bußgeld noch Punkte fürchten, weil es sich bei der Überschreitung nicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Dennoch sollte man die Richtgeschwindigkeit nicht gänzlich ignorieren – denn wenn man bei einer Überschreitung einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigt, kann gewaltiger Ärger drohen. Weil durch die Missachtung der Richtgeschwindigkeit die Unfallgefahr steigt, droht im Falle eines Crashs unter Umständen eine Mithaftung.

Heißt also: Wer auf der linken Spur rast und einem plötzlich ausscherenden Fahrzeug auffährt, kann durchaus eine Mitschuld tragen, wenn er die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitet. Ähnlich lag der Fall bei einem Mercedes-AMG-Fahrer: Er wurde vom Oberlandesgericht Nürnberg zu einem Schadenersatz in Höhe von 12.000 Euro verurteilt, weil er mit dem gemieteten Fahrzeug gegen die Mitteilleitplanke krachte, als er bei Tempo 200 das Infotainmentsystem bediente (Az. 13 U 1296/17).

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