Energie & Infrastruktur

Qwello verklagt Stadt München

qwello verklagt stadt münchen

Das Ladeinfrastruktur-Startup Qwello hat laut Medienberichten beim Verwaltungsgericht München eine Klage gegen die Stadt eingereicht. Hintergrund ist, dass das Unternehmen wegen der fehlenden Genehmigungen der Stadt seinen Plan nicht umsetzen kann, auf eigene Kosten über 1.600 neue Ladesäulen in München aufzustellen.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ und die „Münchner Abendzeitung“ berichten, hält Qwello die Verweigerung der Münchner Verwaltung für rechtswidrig und will sich nun das Recht erstreiten, 1.677 Ladesäulen in der bayerischen Landeshauptstadt aufstellen zu dürfen. Der Streitwert: Nach eigenen Angaben entgehen Qwello durch die verweigerte Genehmigung jährliche Einnahmen von mehr als 800.000 Euro.

In München sind derzeit rund 1.500 Ladepunkte in Betrieb, dabei handelt es sich überwiegend um AC-Lader der Stadtwerke München. Ein weiterer Ausbau ist aber seit einiger Zeit zum Erliegen gekommen: Die Stadt hatte bereits 2020 eine Ausschreibung für den Bau von 2.700 weiteren Ladesäulen gestartet, um diese von einem einzigen Anbieter bauen und betreiben zu lassen. Allerdings ist diese Ausschreibung immer noch nicht beendet.

Qwello hatte im Juni 2022 außerhalb dieses Ausschreibungsverfahrens den besagten Aufbau von 1.677 Ladesäulen beim Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) beantragt. Bereits damals hieß es seitens der Stadt, dass man aufgrund der europaweiten Ausschreibung „weder während des noch laufenden Verfahrens noch danach Sondernutzungserlaubnisse oder anderweitige Genehmigungen an Dritte“ erteilten könne.

Ganz ähnlich argumentiert nun laut der „SZ“ die Anwaltskanzlei, die das RKU vertritt. Demnach stehe der Antrag von Qwello im „direkten Widerspruch zu der noch laufenden Ausschreibung“. Qwello stützt seine Haltung auf ein Rechtsgutachten der Universität Bayreuth, laut dem das Unternehmen einen Anspruch auf die Genehmigung habe. „Wegen des rein verkehrsrechtlichen Charakters des Straßen- und Wegerechts dürfen wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkte bei einer ermessensfehlerfreien Vergabeentscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis keine Rolle spielen“, zitiert die „SZ“ aus dem Gutachten.

Hintergründe zu Qwello und der eigens entwickelten AC-Ladesäule haben wir in diesem Artikel zusammengefasst. Das Unternehmen will den Kunden unter anderem mit Sensorik und einer Reservierung per App den Ladekomfort erhöhen.
sueddeutsche.de, abendzeitung-muenchen.de

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