(dpa/tmn/fn) Ihr Chef verlangt ein polizeiliches Führungszeugnis? Nicht immer ist das zulässig. Worauf es im Detail ankommt lesen Sie hier.
Ob beim Start in einen neuen Job oder während einer laufenden Anstellung – es kommt vor, dass der Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis anfordert. Aber sind Arbeitnehmer tatsächlich verpflichtet, dem nachzukommen?
«Ob ein Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen darf, hängt von der Art der Tätigkeit und den rechtlichen Vorgaben ab», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Wann ist ein Führungszeugnis nicht notwendig?
Anders sieht es bei Positionen aus, die mit erheblichem Verantwortungsbereich oder sensiblen Daten zu tun haben, wie etwa in der Finanzbuchhaltung oder im Wachschutz. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber laut Meyer ein berechtigtes Interesse daran haben, dass der Bewerber oder die Mitarbeiterin ein «sauberes Führungszeugnis» vorlegt. Liegen hier relevante Eintragungen vor, könnte dies die Einstellung verhindern oder eine bestehende Anstellung gefährden.
Verschiedene Arten von Führungszeugnissen
Wichtig: Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, das einfache, das erweiterte und das behördliche Führungszeugnis. Jedes dieser Dokumente enthält unterschiedliche Informationen, abhängig davon, in welchem Umfang die Eintragungen im Bundeszentralregister gefiltert werden.
Im einfachen Führungszeugnis erscheinen zum Beispiel keine bestimmten Eintragungen wegen geringfügiger Verurteilungen. Abhängig davon, welche Anforderungen an eine Stelle geknüpft sind, können Arbeitgeber auch nur ein solches einfaches Führungszeugnis verlangen.