Bei den Conference Days riet Rechtsanwalt und PBefG-Kommentator Thomas Grätz insbesondere Taxibetrieben in ländlichen Regionen, sich mit Sammelverkehren zu beschäftigen und deshalb Kontakt zu ihren Aufgabenträgern aufzunehmen.
Der weniger regulierte Linienbedarfsverkehr sehe bezüglich der Fahrzeuge keine Begrenzung nach unten vor und sei auf Verkehrsbetriebe zugeschnitten, erklärte Grätz. Davon sollten sich Taxi- und Mietwagenbetriebe aber nicht abschrecken lassen. Für sie sei es zwar schwierig, in die Strukturen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hineinzukommen, aber sie könnten zumindest vorübergehend versuchen, als Subunternehmer Verbindungen zum regionalen Auftraggeber zu knüpfen, der Institution, die „auf dem Geld sitze“, wie er später anmerkte. In manchen Bundesländern seien das Verkehrsverbünde, in Bayern und Baden-Württemberg hingegen Landkreise und kreisfreie Städte.
Den gebündelten Bedarfsverkehr sah Grätz als schärfer regulierte Variante, die aber den Vorteil habe, dass man dort „sein eigener Herr“ sei. Diese auf Pkw beschränkte Version müsse aber eigenwirtschaftlich betrieben werden, das heißt also, ihre Erlöse selbst ohne Subventionen erwirtschaften. Das sei in Kommunen bis 50.000 Einwohnern am ehesten möglich, wenn man sein „Lieblingsmodell Triple-Konzession“ anwende, also die neue Möglichkeit nutze, ein und dasselbe Fahrzeug nicht nur als Taxi oder Mietwagen einzusetzen, sondern auch für den gebündelten Bedarfsverkehr. „Das ist wirtschaftlich sehr interessant, weil man damit Schwachlastzeiten füllen kann“, erklärte der Referent.
„Ihre Chancen liegen jetzt auf dem Papier vor“, sagte Grätz abschließend. „Sie sollten sie nutzen und auf Ihre Behörden vor Ort zugehen, denn viele von ihnen haben noch nicht auf dem Schirm, dass das Taxi- und Mietwagengewerbe hier ein neuer Partner sein könnte.“
Ein ausführlicher Bericht folgt in der Ausgabe 3-4/2023 von taxi heute.