ÖAMTC: Änderungen beim Pickerl fürs Auto ab Februar
Für Konsumenten bringen diese Änderungen laut ÖAMTC Vorteile: “Der QR-Code am Paragraf-57a-Gutachten bringt insbesondere Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüft werden”, erklärt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc.
E-Call-System wird ab Februar überprüft
Gleichzeitig wird eine neue Prüfposition eingeführt. Das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene E-Call-System muss im Rahmen der Paragraf-57a-Begutachtung überprüft werden. E-Call ist ein in der EU eingeführtes bordeigenes Notrufsystem. Durch die automatische “Notrufsäule” im Auto soll die Zeitspanne zwischen Unfall und Eintreffen der Rettungskräfte deutlich verkürzt werden.
Eine zweite Änderung wird im Frühjahr schlagend: Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der Paragraf-57a-Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und der Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeugidentifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Das soll dabei helfen, festzustellen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. (APA, red, 30.1.2023)