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Nio geht im Namensstreit mit Audi in Berufung

nio geht im namensstreit mit audi in berufung

Nio hat seinen grossen Elektro-SUV ES8 getauft.

Der Startschuss des chinesischen Herstellers Nio sorgte im letzten Herbst in Europa für Verwirrung. Beim grossen Launch-Event im Oktober in Berlin enthüllte die chinesische Elektromarke ihren weltweit als ES7 verkauften SUV als EL7. Für die kurzfristige Namensänderung in Europa ist die deutsche Konkurrenz verantwortlich. Audi hatte im Oktober 2021 Klage gegen Nio eingereicht. Dabei geht es nicht nur um das Modell ES7, sondern auch um die Schwestermodelle ES6 und ES8. Audi sieht die Namensrechte seiner Sport-Modelle S6, S7 und S8 verletzt. Deshalb klagte VWs Nobeltochter am Landgericht München auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.

Nios Erklärung

Die Gerichtsverhandlung fand im letzten Mai statt. Dabei erklärte Nio unter anderem die Logik hinter den Modellbezeichnungen. Das E stehe für Emotionalität und nicht für elektrisch, da dies bei einer reinen Elektromarke wie Nio sowieso schon gegeben sei. Weiter stehe das S für SUV, und die Nummer gebe die Grösse vor. Weiter stehe beim Supersportwagen EP9 das P für Performance und das C beim EC7 für SUV Coupé.

Tesla wird nicht sexy

Auch Tesla hatte im Bereich Namen- und Markenrechte schon zu kämpfen – und verlor gegen einen arrivierten Autokonzern. Deshalb hat das Model 3 im Gegensatz zu den Models S, X und Y eine Zahl statt eines Buchstabens. Tesla-CEO Elon Musk wollte mit den Buchstaben in den Modellen ursprünglich das Wort S-E-X-Y schaffen. Doch beim «E» machte ihm Ford einen Strich durch die Rechnung. Der Name «Model E» gehört dem Autoriesen und der wollte die Bezeichnung wegen seiner historischen Bedeutung nicht hergeben. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, wich Tesla folglich auf die Ziffer 3 aus. Sie sollte ursprünglich mit drei waagrechten Strichen dargestellt werden, um das Sexy-Wortspiel zu erhalten. Doch später wechselte Tesla zur Zahl «3» auf dem Fahrzeugheck.

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Das Urteil

Für das Landgericht München war diese Erklärung der Namenslogik jedoch nicht ausreichend genug für eine Abgrenzung zu den Audi-Modellen S6, S7 und S8. Mitte Januar urteilte es deshalb im Sinne der deutschen Nobelmarke. Obwohl das E die Nio-Modelle schriftlich und klanglich von den Audis abhebe, sei dies nicht ausreichend. Es bestehe eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zwischen den chinesischen und deutschen Modellen. Zudem dürften die Kunden das E eher als Hinweis auf die Motorisierung verstehen. So steht im Gerichtsurteil: «Es bestehe die Gefahr, dass Verbraucher annehmen, der ES6 sei der S6 in der Elektroversion und die beiden Fahrzeuge seien vom selben Hersteller.»

Die Umbenennung des SUV ES7 in EL7 für Europa ist allerdings nicht als Kniefall der Chinesen zu verstehen. Im Gegenteil: Nio akzeptiert das Urteil nicht und hat jetzt Berufung eingereicht. Damit muss sich nun die nächst höhere Instanz mit dem Namensstreit befassen. Damit wollen die Chinesen ihre Marke und ihre globale Namensgebungsstrategie schützen. Der ES7 heisst nur in Europa EL7. Weltweit werden die Nio-SUVs weiterhin als ES6, ES7 und ES8 verkauft.

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