Neues Ford-Patent: Ausbleibende Raten-Zahlung – Wenn der Wagen automatisch zum Händler zurückfährt
Zahlt der Autokäufer seine Raten nicht, fährt das Fahrzeug autonom zum Händler oder zum Schrottplatz. Was nach Zukunftsmusik klingt, will sich Ford patentieren lassen.
Dearborn – Autokäufer nutzen oft die Möglichkeit, ihr Fahrzeug zu leasen oder in Raten zu zahlen. Doch was, wenn man mit den Zahlungen in Rückstand gerät? Dann versucht der Kreditgeber, sich das Auto zurückzuholen. Das ist zwar in Deutschland illegal, hierzulande handelt es sich um Diebstahl, doch in den USA ist üblich. Dort nennt man den Vorgang Repossession.
Ford-Patent gegen säumige Autokäufer: Lautsprecher spielen nervige Töne ab
Foto © Mark Phelan/Detroit Free Press/imago
Doch bevor es so weit ist, hat der Kreditgeber die Möglichkeit, den säumigen Käufer per Fahrzeugdisplay darauf hinzuweisen, endlich die Raten zu zahlen. Fruchtet dieser Hinweis nicht, können über die Autolautsprecher nervige Warntöne abgespielt werden. Weitere mögliche Maßnahmen sind das Abschalten der Klimaanlage oder des Infotainmentsystems.
Ford-Patent gegen säumige Autokäufer: Fahrer kann ausgesperrt werden
Fruchtet alles nichts, soll der Kreditgeber das Fahrzeug wieder in Besitz nehmen können. Wenn das Auto auf Privatbesitz steht, ist das nicht möglich. Deswegen sollen die Funktionen zum autonomen Fahren genutzt werden, das Fahrzeug ferngesteuert vom Grundstück an eine Stelle zu bugsieren, wo ein Abschleppdienst wartet.
Ford-Patent gegen säumige Autokäufer: Fahrzeug fährt allein zum Schrottplatz
Ford hält sich laut dem Patentantrag auch die Möglichkeit offen, dass das Fahrzeug autonom zum Händler fährt. Oder wenn der Wert des Fahrzeugs unter einer bestimmten Schwelle liegt, könnte gleich der Schrottplatz angesteuert werden. Und wenn sich der Kreditnehmer einer Wiederinbesitznahme widersetzt, könnte dies über Kameras des Fahrzeugs festgestellt und die Polizei benachrichtigt werden.
Renault ist auch eine ähnliche Idee gekommen. Der Autohersteller hat in Geschäftsbedingungen festgelegt, dass es bei einem Akku-Leasing im Falle einer außerordentlichen Kündigung möglich ist, die Auflademöglichkeit der Batterie nach einer Ankündigungsfrist zu sperren. Allerdings hat das Oberlandesgericht Düsseldorf der Batterieabschaltung aus der Ferne den Riegel vorgeschoben.