- Worin bestehen die wichtigsten Änderungen auf der Packliste?
- Müssen Autofahrer ihre bisherigen Kästen nachrüsten?
- Gelten weiterhin die Fristen für die Haltbarkeit des Verbandskastens?
- Muss das Erste-Hilfe-Set eine bestimmte Form haben?
- Kann ein fehlender Verbandskasten bestraft werden?
- Wie lässt sich der Inhalt des Verbandskastens sinnvoll nutzen?
Für Erste-Hilfe-Sets im Auto gelten jetzt neue Regeln. Müssen Autofahrer nun ihre Verbandskästen nachrüsten? Was Sie jetzt wissen müssen – ein Überblick.
Seit 1. Februar 2023 müssen zwei medizinische Masken im Verbandskasten enthalten sein. © Sebastian Gollnow/dpa
In jedem Auto muss ein Verbandskasten an Bord sein. Was er enthalten muss, schreibt eine genormte Packliste vor. 2022 ist die dafür maßgebliche DIN-Norm 13164 aktualisiert worden. Nach einer Übergangsfrist seien die neuen Vorgaben nun seit Februar verbindlich, mahnen das Bundesverkehrsministerium, ADAC, Auto Club Europa (ACE), Dekra und Tüv Thüringen.
Worin bestehen die wichtigsten Änderungen auf der Packliste?
Müssen Autofahrer ihre bisherigen Kästen nachrüsten?
Während der Handel seit Ende der Übergangsfrist nur noch Erste-Hilfe-Sets nach der neuen Norm verkaufen darf, besteht für Autofahrer derzeit kein verpflichtender Handlungsbedarf.
Sie können sowohl einen Kasten der neuen Norm (Februar 2022) als auch einen nach alter DIN-Norm nutzen. Denn solange der entsprechende Paragraf der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nicht dahingehend angepasst wurde, gelten weiterhin auch die darin verankerten bisherigen Normen (DIN 13164, Januar 1998 und Januar 2014).
Eine entsprechende Anpassung des Paragrafen sei auch nicht geplant, teilt eine Sprecherin des Verkehrsministeriums auf Anfrage mit. Zudem sei die Einführung einer Nachrüstpflicht seitens des Ministeriums aus Gründen der Nachhaltigkeit nicht vorgesehen. Allerdings raten Verkehrsexperten, auch ohne Nachrüstpflicht aus Gründen des Infektionsschutzes ausreichend gut verpackte Masken an Bord zu haben.
Und das ist bei Maskenpreisen von zuweilen unter einem Euro ja auch keine kostenintensive Investition. Dazu sei ein Handdesinfektionsmittel im Auto sinnvoll, rät etwa der Tüv Thüringen.
Gelten weiterhin die Fristen für die Haltbarkeit des Verbandskastens?
„Daher ist es wichtig, in gewissen Abständen seinen Verbandskasten in Bezug auf die Haltbarkeit der Bestandteile zu überprüfen“, sagt ADAC-Sprecher Alexander Schnaars. Dafür gibt es im Handel Ergänzungs-Sets für bestimmte Materialien. Doch auch ein komplett neuer Kasten ist bereits ab etwa zehn Euro zu bekommen.
Muss das Erste-Hilfe-Set eine bestimmte Form haben?
Nein, seine Form bleibt auch weiterhin nicht definiert. So kann es etwa in einem Kästchen oder auch als Kissen daherkommen. Aber stets gilt laut StVZO: Das Material muss in einem Behältnis verpackt sein, das den Inhalt vor „Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt“.
Übrigens: Obwohl auf einem Motorrad keiner mitgeführt werden muss, kann auch hier ein Verbandskasten sinnvoll sein. Praktisch: Es gibt fürs Bike extra kleine Sets im Fachhandel.
Kann ein fehlender Verbandskasten bestraft werden?
Fehlt ein Erste-Hilfe-Set, riskiert der Fahrer oder die Fahrerin bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld von mindestens fünf Euro. Als Halter oder Halterin werden laut ACE zehn Euro fällig. Zudem wird bei der Hauptuntersuchung (HU) überprüft, ob ein Kasten im Auto ist und ob dessen Inhalt korrekt ist. Ergänzend kann auch das Verfallsdatum geprüft werden.
Wie lässt sich der Inhalt des Verbandskastens sinnvoll nutzen?
Grundsätzlich ist es ratsam, sich den Kasten in einer ruhigen Minute zu schnappen, ihn zu öffnen und sich mit dem Inhalt vertraut zu machen. „Das fängt damit an, dass ich überhaupt weiß, wo er im Auto verstaut ist“, sagt ADAC-Sprecher Schnaars. Am besten lagert er an einem gut zugänglichen Ort im Innen- oder Kofferraum. Schnaars empfiehlt zudem eine regelmäßige freiwillige Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse.
„Da wird auch ganz konkret der Umgang mit dem Material gezeigt. Etwa wann und wie ich einen Druckverband anlege und wann vielleicht ein Pflaster reicht.“ Dadurch könnten Unsicherheiten und Hemmungen im Ernstfall genommen und die Bereitschaft zur Hilfeleistung gestärkt werden.
Denn das ist bei Erster Hilfe generell wichtig: „Niemand macht einem einen Vorwurf, wenn man nicht das leisten kann, was ein professioneller Helfer könnte. Aber nicht zu helfen, ist die falsche Entscheidung“, sagt Schnaars.
Wie Ersthelfer am Unfallort reagieren und Hilfe leisten sollten, hat zum Beispiel der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in kurzen Clips auf Instagram zusammengefasst. (dpa)
Das muss seit Februar 2023 im Verbandskasten drin sein:
- 1 x Heftpflasterspule (DIN 13019-A), 5 Meter x 2,5 Zentimeter
- 4 x Wundschnellverband (DIN 13019-E), 10 x 6 Zentimeter
- 2 x Verbandpäckchen (DIN 13151-M)
- 1 x Verbandpäckchen (DIN 13151-G)
- 1 x Verbandpäckchen (DIN 13151-K)
- 2 x Gesichtsmaske (mindestens Typ 1, nach DIN EN 14683)
- 1 x Verbandtuch (DIN 13152-A), 60 cm x 80 Zentimeter
- 6 x Kompresse, 10 x 10 Zentimeter
- 2 x Fixierbinde (DIN 61634-FB-6)
- 3 x Fixierbinde (DIN 61634-FB-8)
- 1 x Dreiecktuch (DIN 13 168-D)
- 1 x Rettungsdecke, 210 x 160 Zentimeter
- 1 x Erste-Hilfe-Schere (DIN 58279-A 145)
- 4 x Einmalhandschuhe (DIN EN 455)
- 1 x Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 x Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 x Fertigpflaster-Set (14-teilig)