Bei der Neuregelung der Steuergutschriften für Elektrofahrzeuge in den USA wird es offenbar eine Hintertür für ausländische Hersteller geben – über Leasinggesellschaften. Doch ein einflussreicher Senator hat bereits Widerstand gegen das Schlupfloch angekündigt.
Doch diese Regelung wird auch von US-Medien als „verwirrend“ bezeichnet: Werden die Fahrzeuge von Leasinggesellschaften gekauft und dann weiter verleast, können sie offenbar als „Commercial Vehicle“ deklariert werden. Und das selbst dann, wenn sie von Endverbrauchern genutzt werden und nicht als Nutzfahrzeug im eigentlichen Sinne. Mit der Steuergutschrift, die in diesem Fall an die Leasinggesellschaft gehen würde, sollen dann die Monatsraten für die Endverbraucher gesenkt werden. Da die Vorgaben bei der Steuergutschrift für „Commercial Vehicles“ derzeit weniger strenge Kriterien hinsichtlich der Montage und der Fahrzeuge und Batterien vorsehen, könnten hier auch in Europa oder Asien montierte Fahrzeuge gefördert werden.
Als Einschränkungen gelten in diesem Fall lediglich, dass das Fahrzeug von einem qualifizierten Hersteller gebaut wurde, zur Nutzung oder Vermietung durch den Steuerpflichtigen (also die US-Leasinggesellschaft) und nicht zum Weiterverkauf erworben wird und als Kraftfahrzeug im Sinne des „Titels II des Clean Air Act“ behandelt wird.
Tesla wieder für US-Steuergutschrift qualifiziert
Zu der erwähnten Verwirrung trägt auch bei, dass diese Regelung wohl nur für einen begrenzten Zeitraum gelten soll – der genaue Zeitraum ist allerdings noch nicht bekannt. Laut dem Portal „Carscoops“ werde angenommen, „dass diese spezifischen Regeln nur wenige Monate gelten“.
Die für die US-Steuergutschriften ebenfalls maßgeblichen Anforderungen an Batteriemineralien und -komponenten werden wie berichtet erst im März 2023 veröffentlicht. Die vom Ministerium herausgegebenen Infos zur erwarteten Richtung deuten aber darauf hin, dass mindestens 40 Prozent der batteriekritischen Mineralien und mindestens 50 Prozent der Batteriekomponenten aus den USA oder aus Ländern mit einem Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten stammen müssen. Über die Jahre steigen beide Prozentsätze weiter an. Das Ministerium listet die Länder, die ein Freihandelsabkommen mit den USA haben (die EU gehört nicht dazu) und stellt in Aussicht, dass „zusätzliche Freihandelsabkommen für die Zwecke der künftigen Anforderungen an kritische Mineralien“ ausgehandelt werden könnten.
Die EU-Kommission, die sich im Interesse der europäischen Industrie gegen die starken Beschränkungen ausgesprochen hatte, lobte hingegen in einer Stellungnahme die neuen Leitlinien zum Verbraucherleasing. Sie würden „keine Änderungen an etablierten oder vorgesehenen Geschäftsmodellen von EU-Herstellern erfordern. Dies ist eine Win-Win-Situation für beide Seiten“.
carscoops.com, reuters.com, treasury.gov (Mitteilung des US-Finanzministeriums), irs.gov (FAQ zur Neuregelung), irs.gov (Fahrzeugliste), europa.eu (EU-Reaktion)