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Neue Regel im Auto ab 1. Februar - Das müssen Sie beachten

Neue Regel im Auto ab 1. Februar – Das müssen Sie beachten

Ab dem 1. Februar gibt es eine neue Regel für den Verbandskasten im Auto: Was Sie dazu wissen müssen.

Berlin – Ein Verbandskasten gehört in jedes Auto. Die Anforderungen, die dieser erfüllen muss, sind in Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der DIN-Norm 13164 festgelegt. Die DIN-Norm wurde im Februar 2022 aktualisiert und brachte wichtige Änderungen im Verbandkasten mit sich.

Nach der aktualisierten Version, die eine Übergangsfrist bis Januar 2023 beinhaltete, müssen Verbraucher ab dem 1. Februar immer zwei Corona-Schutzmasken (OP-Masken) im Auto bereithalten. FFP2-Masken sind allerdings nicht erforderlich. Die Masken sollen im Falle eines Unfalls zum Schutz von sich selbst und anderen dienen.

Änderungen im Auto: Maskenpflicht für Verbandskasten ab Februar? So ist die Lage

Die Lage ist jedoch komplexer als man denkt. Die aktualisierte DIN-Norm ist lediglich eine Empfehlung – und keine Pflicht. Die Grundlage hierfür ist Paragraf 35h der StVZO, für dessen Umsetzung das Bundesverkehrsministerium zuständig ist. Laut dem ADAC plant das Ministerium jedoch „derzeit“ keine Änderungen des Paragrafen entsprechend der DIN-Norm.

neue regel im auto ab 1. februar - das müssen sie beachten

Neue Regel im Auto ab 1. Februar – Das müssen Sie beachten

Foto © Wolfgang Maria Weber / Imago Images

Deshalb ist es nicht korrekt, von einer verpflichtenden Änderung im Auto zu sprechen. Es handelt sich um eine Empfehlung, nicht um eine Pflicht. Autofahrer müssen also im Moment den Verbandskasten nicht nachrüsten, sollten es jedoch tun.

Das „Deutsche Institut für Normung“ definiert DIN-Normen als „grundsätzlich freiwillig“. „Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend“, betont das Institut.

neue regel im auto ab 1. februar - das müssen sie beachtenFoto © Stephan Schulz / imageBROKER / Imago Images

Der „Bundesverband Medizintechnologie“ hält die aktualisierte Norm hingegen für sehr förderlich. „Aus Erfahrung ist bekannt, dass das Tragen von Masken die Hemmschwelle bei der Hilfestellung senkt, ähnlich wie bei den Handschuhen. Es geht dabei um den wechselseitigen Schutz des Unfallopfers und des Ersthelfers“, erklärt Dr. Christina Ziegenberg, stellvertretende BVMed-Geschäftführerin, laut einer Mitteilung.

Das muss in einem Verbandskasten enthalten sein:

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, (5 m x 2,5 cm)
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, (10 cm x 6 cm)
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M 
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G 
  • 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A (60 cm x 80 cm) 
  • 6 Kompressen (10 cm x 10 cm)
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6 
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8 
  • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D 
  • 1 Rettungsdecke (210 cm x 160 cm)
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145 
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455 
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre 
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung 
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset 
  • 1 Verbandpäckchen K
  • Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Generell gilt: Da es steril verpackt ist, kann Verbandsmaterial nicht ablaufen. Der MDR berichtet, dass die Haltbarkeit des Materials, wie zum Beispiel Kompressen, mindestens vier Jahre beträgt. Deshalb ist es dennoch sinnvoll, den Inhalt von Verbandskästen nach mehreren Jahren auszutauschen.

Kein Verbandskasten im Auto: Es droht eine Strafe

Autofahrer, die keinen Verbandskasten im Wagen haben, müssen bei Kontrollen der Polizei mit einer Strafe rechnen. Informationen des ADAC nach können bis zu zehn Euro fällig werden. Es handelt sich um eine Verwarnung. (tu)

Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und von der Redaktion geprüft.

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