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Neue Bestimmungen für Ölkonzerne sollen für mehr Ladepunkte sorgen

Bundesumweltministerin Schulze will 28 Prozent klimaneutrale Kraftstoffe

neue bestimmungen für ölkonzerne sollen für mehr ladepunkte sorgen

Mit neuen Vorgaben für Mineralölkonzerne will die Bundesregierung unter anderem für mehr Ladepunkte an den Tankstellen sorgen. Erreicht werden soll das mit Veränderungen bei der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), wie nun das Bundesumweltministerium mitteilt.

Mit der Gesetzesnovelle wird eine EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr umgesetzt, nach der umweltfreundliche Antriebe im Jahr 2030 mindestens 14 Prozent ausmachen müssen. Die Bundesregierung verdoppelt diesen Mindestanteil auf 28 Prozent. Umweltministerin Svenja Schulze sagte dazu: “Wir fördern Kraftstoffe, die das Klima schützen, ohne die Natur zu zerstören.”

Konkret wird dafür die so genannte THG-Quote im Bundesimmissionsschutzgesetz erhöht. Mit dieser Quote werden Mineralölunternehmen verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Bisher lag sie bei sechs Prozent, bis 2030 steigt sie schrittweise auf 22 Prozent. Zu den klimafreundlichen Kraftstoffen gehören grüner Wasserstoff, Strom und Biokraftstoffe.

“Der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos wird mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Dadurch soll indirekt die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden.” (BMU)

Die Novelle enthält aber auch Änderungen, die direkt zu mehr Ladepunkten an Tankstellen führen könnten. Denn “der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos wird mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Dadurch soll indirekt die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden,” so das BMU. Derzeit werde der Ausbau des Ladenetzes noch stark über Steuergelder finanziert.

Grüner Wasserstoff soll nach dem Willen der Bundesregierung zuerst dort eingesetzt werden, wo es keine effizienteren klimafreundlichen Alternativen gibt, zum Beispiel in der Industrie und in Flugzeugen. Innerhalb der THG-Quote wird daher die Mindestquote für flüssige Kraftstoffe aus Ökostrom (Power-to-Liquid, PtL) bis 2030 schrittweise auf zwei Prozent steigen. Strombasierte Kraftstoffe im Straßenverkehr werden zusätzlich doppelt auf die THG-Quote angerechnet und damit stärker gefördert.

Die THG-Quote wurde im Jahr 2015 eingeführt. Sie verpflichtet die Mineralölhersteller dazu, den CO2-Ausstoß ihrer Kraftstoffe zu reduzieren. Fossile Kraftstoffe stoßen im Schnitt 94,1 Kilogramm CO2 pro Gigajoule aus. Laut aktueller THG-Quote müssen Mineralölunternehmen Kraftstoffe bereitstellen, die mindestens 6 Prozent weniger CO2 pro Gigajoule produzieren. Welche Kraftstoffe genau die Hersteller nehmen, ist ihnen überlassen.

Quelle: Bundesumweltministerium via electrive.net

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