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Nebelscheinwerfer – dieses Symbol kennen viele Autofahrer nicht

Viele Autofahrer kennen oft die richtige Einstellung für die Nebelschlussleuchte und die Nebelscheinwerfer nicht. Die Regelungen für die Verwendung sind klar. Es drohen auch Bußgelder bei Fehlern.

Für Autofahrer gibt es im Jahr 2023 viele neue Regeln zu beachten, wie echo24.de berichtet hat. Es drohen Strafen und Bußgelder. Es gibt aber auch zahlreiche Vorgaben, die sich nicht verändern. Und gerade in den Wintermonaten sollte man einige Einstellungen am Fahrzeug kennen und richtig verwenden.

Viele Autofahrer greifen bei schlechten Witterungsverhältnissen gerne auf das Fernlicht zurück. Doch damit liegen sie nicht richtig. Und es kann unter Umständen auch gefährlich werden. Viele wissen gar nicht, wie und wann man die Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten einschaltet.

Polizei mahnt Autofahrer zur richtigen Verwendung der Nebelschlussleuchte

Das Problem mit dem richtigen Licht zur richtigen Zeit ist auch der Polizei Heilbronn bekannt. In einem Post bei Facebook mahnt das Präsidium zur Vorsicht. Autofahrer verlassen sich fälschlicherweise auf die Licht-Automatik ihrer Fahrzeuge. Damit bringen sie aber sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

Das Problem. Autofahrer verwechseln gerne die Nebelscheinwerfer mit dem Fernlicht. Dabei verschlechtert das Fernlicht die Sicht, gerade bei Nebel, immens. Auch der „Allgemeine Deutsche Automobil-Club“ (ADAC) weist immer wieder darauf hin: „Bei Nebel sollte man zudem auf Fernlicht verzichten, es verschlechtert die Sicht noch zusätzlich.“

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Wie schaut das Symbol für Nebelscheinwerfer aus?

Moderne Licht-Automatik erkennt keinen Nebel, sondern nur Dunkelheit. Daher müssen Autofahrer zum richtigen Schalter greifen, beziehungsweise den Schalter aufs richtige Symbol drehen. In vielen Modellen befindet sich der Lichtschalter in der Regel links, unterhalb des Lenkrads. Bei einigen Autos findet man die Schalter auch bereits direkt am Lenkrad.

nebelscheinwerfer – dieses symbol kennen viele autofahrer nicht

Die Einstellung für Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer findet sich in einigen Autos auch direkt auf einem Hebel am Lenkrad. © dpa/ filippo carlot

Das Nebelschlussleuchten-Symbol ist ein Halbkreis mit waagerechten Strichen nach rechts und einer Schlangenlinie, die den Nebel symbolisiert. Wenn die Leuchte eingeschaltet wurde, leuchtet eine Kontrollleuchte im Armaturenbrett auf. Der Lichtschalter für die Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte ist in vielen Autos auch zweistufig. Man dreht den Lichtschalter auf das Zeichen für das Abblendlicht, zieht man den Schalter dann eine Stufe heraus, gehen die Nebelscheinwerfer an.

So sollten Autofahrer Nebelschlussleuchte und -scheinwerfer verwenden

Für die Verwendung der Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten gelten Regeln. Autofahrer sollten das Licht nicht wahllos einsetzen. Der ADAC fasst die gesetzlichen Vorgaben zusammen:

  • Man darf sie nur einschalten, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, wird der nachfolgende Verkehr geblendet.
  • Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber eine Maximalgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Um die Distanz einzuschätzen, kann man sich gut an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren – auf Landstraßen und Autobahnen sind sie exakt in diesem Abstand aufgestellt.
  • Nebelschlussleuchten dürfen auch innerorts eingesetzt werden.
  • Eine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten einzuschalten, besteht nicht.
  • Wer eine Nebelschlussleuchte falsch verwendet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro.

Allgemeiner Umgang der Autofahrer mit den richtigen Lichteinstellungen

Die Verkehrs-Experten geben zudem weitere wichtige Regeln zur Verwendung von Abblendlicht, Tagfahrlicht und Lichtautomatik. Dazu heißt es: „Eine erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung, das Abblendlicht einzuschalten, besteht laut Rechtsprechung immer dann, wenn auf Autobahnen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt“. Für Straßen außerorts gilt diese Regelung, wenn eine Sichtweite von 100 Metern oder innerorts von 60 Metern unterschritten wird.

Für das Tagfahrlicht gilt, dass Autofahrer mit Tagfahrlicht fahren dürfen oder müssen, ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings erklärt der ADAC dazu, dass im Herbst und Winter das Tagfahrlicht meist nicht ausreicht, „weil auch tagsüber oft schlechte Sicht herrscht und die Leuchten nur vorn am Fahrzeug sind“. Dann, so heißt es im Bericht, „muss der Fahrer das Abblendlicht einschalten“.

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