Glaubwürdiges Rechtsgutachten einer Umweltstiftung
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz sind die Forderungen nach einem Enddatum für den Verbrennungsmotor lauter geworden. Die Grünen setzen sich für ein Verbrenner-Ende im Jahr 2030 ein, die Deutsche Umwelthilfe will sogar schon fünf Jahre früher Schluss machen. Doch nach einem Rechtsgutachten könnte ein nationales Verbrennerverbot mit dem EU-Recht unvereinbar sein, wie nun Tagesschau.de berichtet.
Denn innerhalb der Europäischen Union gilt eine einheitliche Typgenehmigung von Fahrzeugen. Das heißt, dass ein neuer Fahrzeugtyp EU-weit verkauft werden darf, wenn eine nationale Zulassungsbehörde den Wagen zugelassen hat. Das hieße, dass ein Auto mit Dieselmotor, das zum Beispiel in Polen typzugelassen wurde, auch in Deutschland verkauft werden darf. Ein Gesetz, das anderes festlegen würde, dürfte also vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen.
Wer nun denkt, das Gutachten wäre vielleicht eine Auftragsarbeit der Autoindustrie, der irrt: Die Stiftung Klimaneutralität wird von Rainer Baake geleitet, einem Grünen-Mitglied, der schon Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe und Staatssekretär im Bundesumweltministerium war.
Das EU-Mitglied Finnland will ebenfalls ab 2030 keine Verbrenner mehr haben, möchte das aber über Steuern und Mautgebühren erreichen. Das französische Parlament hat ein Verbrenner-Verbot für 2040 beschlossen, in Spanien gibt es einen ähnlichen Gesetzentwurf. Eine Übersicht über Verbrennerverbot-Ambitionen findet sich auf einer Website des Verbands der Bayrischen Wirtschaft.
Wenn das Gutachten recht hat, müssen alle EU-Länder, die ein Verbrenner-Aus anstreben, dies entweder auf einem anderen Weg erreichen (zum Beispiel wie Finnland), oder sie müssen eine europäische Einigung dazu zustande bringen, was wohl schwer wird.