Ein 88-Jähriger war mit seinem elektrischen Krankenstuhl auf der Autobahn unterwegs, weil er sich verfahren hatte. (Symbolbild)
Die Beamten hätten den 88-Jährigen eingesammelt und nach Hause gefahren. Ein Abschleppdienst habe den Krankenfahrstuhl mitgenommen. Das Befahren der Autobahn sei mit einem derartigen Fahrzeug verboten – da dadurch aber niemand gefährdet worden sei, verzichtete die Polizei nach eigenen Angaben auf eine Anzeige.