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Mercedes-Benz: Autobauer muss nach EuGH-Urteil für Diesel-"Thermofenster" entschädigen

Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung muss Mercedes-Benz einem Diesel-Besitzer Schadensersatz zahlen. Es ist das erste Urteil zu Ungunsten des Autobauers und könnte die Hürden für weitere Klagen im Dieselskandal senken.

Mercedes-Benz: Autobauer muss nach EuGH-Urteil für Diesel-“Thermofenster” entschädigen

Mercedes-Benz muss einem Diesel-Besitzer unter Umständen Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung leisten. Der Käufer habe einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihm durch die Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden sei, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag zur Klage eines Mercedes-Käufers gegen den Autobauer. Diese Frage wollte das mit der Klage eines Mercedes-Fahrers befasste Landgericht Ravensburg vom EuGH geklärt haben.

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Damit senkt der EuGH die Hürden für weitere Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern. Die Autobauer könnten auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten.

Der EuGH fällt damit als erstes oberstes Gericht ein Urteil zu Ungunsten von Mercedes-Benz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Schadenersatzansprüche bisher abgelehnt, da er für diese Vorsatz zum Schädigen des Käufers zur Voraussetzung machte, bei dem Autobauer aber nur Fahrlässigkeit erkennen konnte. Der BGH hat eine neue Verhandlung für den 8. Mai angesetzt, um “Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht” zu erörtern.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Schadenersatzklage aus Deutschland gegen Mercedes wegen eines sogenannten Thermofensters. Thermofenster sind Teil der Motorensteuerung, die bei kühleren Temperaturen die Abgasreinigung drosseln. Autohersteller argumentieren, das sei notwendig, um den Motor zu schützen. Umweltorganisationen sehen darin hingegen ein Instrument, das dabei hilft, die Emissionen von Autos unter Testbedingungen kleiner erscheinen zu lassen, als sie es im realen Straßenverkehr sind. Die Luxemburger Richter sehen das Thermofenster sehr kritisch und halten es nur in ganz engen Grenzen für zulässig.

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