Mazda stellt seinem Batterie-elektrischen MX-30 eine Plug-in-Hybrid-Version zur Seite. Bei dem nun auf der Motor Show in Brüssel vorgestellten MX-30 e-Skyactiv R-EV handelt es sich um die angekündigte neue Variante mit einem Wankelmotor als Range Extender.
Zum Vergleich: Der rein elektrische Mazda MX-30 verfügt über eine 35,5 kWh-Batterie für eine WLTP-Reichweite von 200 Kilometern. Preislich startet der neue MX-30 e-Skyactiv R-EV in Deutschland genauso wie der vollelektrische MX-30 e-Skyactiv EV bei 35.990 Euro. Kundenbestellungen sind ab dem 1. Februar 2023 bei den Mazda-Händlern möglich.
Dass Mazda die Einführung dieser Variante plant, ist schon länger bekannt. Im Sommer 2021 wurde ein Mazda-Sprecher in Medienberichten jedoch mit den Worten zitiert, dass die Markteinführung für diese Variante ungewiss sei. Im Herbst desselben Jahres gab es aber grünes Licht für das Vorhaben.
Der Plug-in-Hybrid ist analog zum Batterie-elektrischen Mazda MX-30 serienmäßig mit einem dreiphasigen AC-Lader für eine Ladeleistung von bis zu 11 kW ausgestattet. Das DC-Laden ist ebenfalls möglich: „An einer DC-Schnellladestation mit mindestens 36 kW Ladeleistung wird die Batterie in etwa 25 Minuten von 20 bis 80 Prozent aufgeladen“, heißt es in einer begleitenden Mitteilung. Heißt: In der Spitze lädt der Plug-in-Hybrid nur maximal mit 36 kW.
Auch die BEV-Version wartete bei ihrer Einführung mit schwachen DC-Ladeleistungen auf. Vor einem Software-Update im Frühjahr 2022 unterstütze der MX-30 einphasiges AC-Laden mit maximal 6,6 kW und DC-Laden „in 36 Minuten von 20 auf 80 Prozent SoC“. Seit dem Update wartet das Modell mit 11 kW AC und „einer Verkürzung um zehn Minuten an DC-Schnellladestationen mit mindestens 50 kW Leistung“ auf. Damit dürfte die DC-Ladeleistung maximal bei 50 kW liegen. Konkrete Daten nennt der Hersteller nicht.
Das seinerzeitige Software-Update sorgte bei Mazda bekanntlich kürzlich noch für Ärger. Mazda Deutschland musste kurz vor Weihnachten für den MX-30 einen Auslieferungs- und Erstzulassungsstopp verhängen, der erst am 12. Januar aufgehoben wurde. Grund war, „dass in der EG-Typgenehmigung des Mazda MX-30 2022 eine nicht korrekte Angabe der technischen Spezifikationen enthalten war, die durch eine Korrektur der EG-Typgenehmigung berichtigt werden musste“. Dabei ging es um Angaben zum DC-Laden des Akkus nach besagtem Software-Update.
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