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Lohnt der E-Auto-Kauf noch?

Der staatliche Zuschuss schmilzt, für Plug-in-Hybrid-Modelle ist die Prämie ganz weggefallen. Immerhin gelten Steuerprivilegien weiter.

lohnt der e-auto-kauf noch?

Der VW ID.4 läuft in Zwickau vom Band. Neuwagen-Kunden, die sich dieses Elektroauto nach Wunsch konfigurieren wollen, müssen derzeit 11 bis 13 Monate auf die Auslieferung warten, zeigt eine Datenanalyse des Neuwagenportals Carwow. © Oliver Killig/Volkswagen AG

Wer sich ein neues E-Auto zulegt, konnte sich bislang über einen stattlichen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro freuen, der teils vom Staat und teils vom Hersteller übernommen wird. Damit ist jetzt Schluss. Seit 1. Januar 2023 gilt eine neue Förderrichtlinie des Bundes mit reduzierten Prämien. So gibt es beispielsweise für Plug-in-Hybride von dieser Seite gar keinen Zuschuss mehr. Die geplanten Änderungen im Überblick.

Wie viel Geld gibt es jetzt beim Kauf eines E-Autos?

Laut Bundeswirtschaftsministerium wird der Bundesanteil auf maximal 4.500 Euro reduziert, wobei die endgültige Höhe vom Kaufpreis abhängt. Die volle Fördersumme gibt es für Autos mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro. Stromer, die zwischen 40.000 und 60.000 Euro kosten, erhalten noch 3000 Euro. Fahrzeuge über dieser Preisgrenze sind nicht förderfähig. Zum staatlichen Umweltbonus kommt wie bisher noch ein Herstelleranteil von 50 Prozent, sodass E-Auto-Käufer ab Januar 2023 also im besten Fall einen Zuschuss in Höhe von 6.750 Euro erhalten können.

Für wie lange werden die neuen Förderbedingungen gelten?

Die Förderung gilt nur für 2023, anschließend wird die Förderhöhe weiter reduziert. „Ab 2024 gibt es dann einen einheitlichen Förderbetrag von nur noch 3.000 Euro“, sagt Henning Busse von der Zeitschrift Auto, Motor und Sport. Gefördert würden dann auch nur noch neue E-Autos mit einem Nettolistenpreis von bis 45.000 Euro. Käufer teurerer Fahrzeuge gehen leer aus.

Welche Autos werden gefördert, und bis zu welchem Preis?

Gefördert werden nur noch reine E-Autos und Brennstoffzellenautos. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) veröffentlicht regelmäßig eine Liste förderfähiger E-Autos, die derzeit knapp 1.000 Modelle umfasst. „Diese Liste wird ständig aktualisiert“, sagt Andreas Hölzel vom ADAC. Auf die Liste kommen aber nur Fahrzeuge, die unterhalb der Preisgrenze von derzeit 60.000 Euro netto liegen.

Wer ist berechtigt, einen Förderantrag zu stellen?

Hier ändert sich seit 1. Januar erst einmal nichts. Jeder kann im neuen Jahr den Umweltbonus beantragen, auch Gewerbetreibende, Stiftungen oder Vereine. Ab 1. September sind laut ADAC nur noch Privatpersonen berechtigt, einen Antrag zu stellen.

Wo wird die Förderung beantragt? Macht das der Händler für mich?

Zuständig ist das Bafa. Antragsteller ist immer die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. „Absender des Förderantrags ist also der Kunde. Aber die Autohäuser helfen hier oft und bereiten die Papiere entsprechend so vor, dass nur noch unterschrieben werden muss“, sagt Busse. Kunden sollten diese Unterlagen aber gut prüfen.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Ausschlaggebend ist das Zulassungsdatum, und nicht das Kaufdatum des Autos. „Das ist für viele Kunden schwer nachvollziehbar, wenn sie ein Jahr oder länger auf ihr neues E-Auto warten und dann vielleicht nur noch eine geringere Förderung erhalten, weil die Förderrichtlinie zwischenzeitlich angepasst wurde“, so Busse. Das Bafa wolle mit dieser Regelung aber Betrug vorbeugen und verhindern, dass falsch datierte Anträge eingereicht werden. Das ist mit dieser Regelung nicht möglich, denn der Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.

Welche Zulassungsdauer braucht es, damit die Förderung nicht verfällt?

Nur wer sein E-Auto mindestens zwölf Monate hält, hat Anspruch auf die volle Förderung. Vorher waren es sechs. Wer einen Stromer least, muss den Wagen mindestens 23 Monate fahren, damit der Förderbetrag voll gewährt wird. Bei einer kürzeren Leasingdauer wird der Bonus halbiert: Bei Leasingverträgen bis 23 Monaten gibt es noch 3.000 Euro vom Staat. Wer weniger als 12 Monate least, geht leer aus.

Was ist mit Plug-in-Hybrid-Autos – fallen alle Zuschüsse für sie weg?

Ja. Steuervorteile wie die 0,5-Prozent-Regelung für Dienstwagen bleiben aber erhalten.

Werden auch gebrauchte Elektroautos gefördert?

Ja, auch für sie kann der Umweltbonus beantragt werden. Doch es dürfte schwierig sein, ein tatsächlich förderfähiges Auto zu finden. „So ein gebrauchtes E-Auto darf höchstens zwölf Monate erstzugelassen sein und maximal 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben“, sagt Busse. „Außerdem darf bei der Erstzulassung keine Förderung beantragt worden sein. Diese Kombination wird es in der Praxis kaum geben. Daher ist diese Förderung praktisch wirkungslos.“

Wie lange wird das Geld im Fördertopf reichen?

2022 sind fünf Milliarden Euro verteilt worden, 2023 gibt es 2,1 Milliarden, 2024 nur noch 1,3 Milliarden Euro. „Einen Rechtsanspruch auf den Umweltbonus gibt es nicht“, sagt ADAC-Sprecher Hölzel.

Wie entwickelt sich der Markt für E-Autos und Hybride generell?

Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller rechnet für 2023 mit einem Einbruch bei den Plug-in-Hybriden von zwölf Prozent und gleichzeitig mit einem Plus bei batterieelektrischen Pkw von 22 Prozent auf dann 500.000 verkaufte Exemplare. Der Auto-Experte Ferdinand Dudenhöffer prognostizierte dagegen Anfang Dezember einen deutlichen Einbruch beim Verkauf von Hybriden und eine Stagnation bei Batteriefahrzeugen. (dpa)

Die Bafa-Liste der förderfähigen E-Auto-Modelle finden Sie hier.

Kurze Lieferfristen von batterieelektrischen Autos

  • Tesla Model 3¹: 1–4 Monate
  • Jaguar iPace: 2–4 Monate
  • Tesla Model Y¹: 1–5 Monate
  • Mercedes EQS¹: 3–4 Monate
  • BMW i4¹: 3–5 Monate
  • Mercedes EQE²: 4 Monate
  • Peugeot e-Rifter¹: 4 Monate
  • Fiat eDucato Kastenwagen¹: 4–5 Monate
  • Fiat 500 Elektroº: 4–5 Monate
  • Ford eTransit Kastenwagen²: 5 Monate
  • Dacia Spring¹: 5–6 Monate
  • Renault Twingo ZEº: 5–6 Monate
  • Citroën e-Berlingo¹: 6 Monate
  • Citroën e-Space Tourerº: 6 Monate
  • Mercedes EQB¹: 4–8 Monate
  • Mercedes EQC: 5–7 Monate

Erläuterung: º= Modelljahr ab 2020, ¹ = ab 2021, ² = ab 2022; Quelle Carwow, Stand: 12/22

Lange Lieferfristen von batterieelektrischen Autos

  • Audi Q4 e-tron¹: 18–20 Monate
  • VW ID.Buzz Cargo²: 16–18 Monate
  • VW ID.Buzz²: 16–18 Monate
  • Skoda Enyaq IVº: 15–18 Monate
  • Audi Q4 Sportback e-tron¹: 15–18 Monate
  • Kia EV6¹: 12–16 Monate
  • VW ID.5 GTX¹: 12–14 Monate
  • VW ID.5¹: 12–14 Monate
  • Opel Combo e-Cargo²: 12–14 Monate
  • Opel Combo e-Life¹: 12–14 Monate
  • Opel Mokka-eº: 12–14 Monate
  • Opel Corsa-e: 12–14 Monate
  • Smart EQ Fortwo Cabrio: 11–14 Monate
  • VW ID.4 GTX¹: 11–13 Monate
  • VW ID.4º: 11–13 Monate
  • Skoda Enyaq Coupé RS IV²: 10–14 Monate

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