Eine weiter hohe Mängelquote zeigt, dass es wichtig bleibt, regelmäßig nach der Funktion seiner Autobeleuchtung zu sehen – auch in Zeiten moderner Lichtsysteme.
- Meistbeanstandet: zu hoch eingestellter Lichtkegel
- Empfohlener redaktioneller Inhalt
- Prüfen zwischendurch in Eigenregie
Matrixscheinwerfer an einem Opel Corsa-e
Mehr als jeder vierte Pkw (27,4 Prozent) hat Mängel bei der Beleuchtung, damit bleibt die Beanstandungsquote fast unverändert. Im Vergleich zum Vorjahr waren es mit 27,8 Prozent noch etwas mehr. Erhoben wurden die zugrundeliegenden Mängelberichte beim jährlichen Licht-Test im Oktober, aus denen der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW) dann ihre Statistik für 2023 errechnen konnten. Sie haben dazu fast 50.000 Mängelberichte ausgewertet, die ihnen die Kfz-Betriebe zur Verfügung gestellt haben. Die Anzahl der Mängel mache deutlich, wie wichtig der Licht-Test auch in Zeiten moderner Lichtsysteme bleibe, hieß es vonseiten des ZDK.
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Meistbeanstandet: zu hoch eingestellter Lichtkegel
Nach wie vor werden die Hauptscheinwerfer mit 18,7 Prozent am häufigsten beanstandet, mit rückläufiger Tendenz, 2022 waren es immerhin noch 19,8 Prozent. Bei 8,5 Prozent der untersuchten Autos waren die Scheinwerfer zu hoch eingestellt, was die Fahrer im Gegenverkehr gefährlich blenden kann (2022: 8,3 Prozent). Zu niedrig waren 7,7 Prozent der Scheinwerfer eingestellt (2022: 9,4 Prozent), das beeinträchtigt die Sichtweite bei Dunkelheit. Bei 3,4 Prozent der Fahrzeuge war einer der beiden Hauptscheinwerfer sogar komplett ausgefallen. Die mindestens ebenso wichtigen Rück- und Bremsleuchten waren in 10,2 Prozent nicht in Ordnung, während es 2022 noch 9,5 Prozent waren. Nur wenn Brems- und Rücklichter funktionieren, haben nachfolgende Fahrer die Chance, Vorausfahrende auch bei schlechter Sicht rechtzeitig zu erkennen und der Verkehrssituation entsprechend zu verlangsamen.
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Prüfen zwischendurch in Eigenregie
Der ZDK-Präsident erinnerte einmal mehr daran, dass die Werkstätten diese jährliche Überprüfung kostenlos anbieten. Weil diese Aktion zwar schon seit 1956, aber nur einmal im Jahr stattfindet, kann man jederzeit auch in Eigenregie prüfen, ob Lichtfunktionen ausgefallen sind. Dazu ist man als Fahrer – vor jeder Fahrt – ohnehin verpflichtet. Schalten Sie Abblendlicht und Warnblinkanlage ein, brauchen Sie nur einmal um den Wagen gehen, um diese wichtigen Funktionen zu prüfen. Um das eigene Bremslicht ohne Helfer sehen zu können, fahren Sie rückwärts vor eine helle Wand. Beim Betätigen der Bremse muss die Wand auf jeder Seite des Wagens und in der Mitte das Licht aller drei Bremsleuchten reflektieren. Rückfahr- und Nebelschlussleuchte(n) prüfen Sie in gleicher Weise: Bei eingeschalteter Zündung und eingelegtem Rückwärtsgang müssen entweder einer oder zwei weiße Lichtpunkte (je nach Ausstattung mit einer oder zwei Rückfahrleuchten) an der Wand erscheinen. Bei aktivem Abblendlicht und gleichzeitig eingeschalteter Nebelschlussleuchte wird die Wand letztere mit einem oder zwei (Autos dürfen eine oder zwei Nebelrückleuchten besitzen) roten Punkten reflektieren. Stand-, Abblend- und Fernlicht sowie Tagfahrleuchten und Nebelscheinwerfer bilden sich in gleicher Weise an einer Wand ab. Um sie zu prüfen, fährt man den Wagen – ebenfalls mit etwas Abstand – mit seiner Front einigermaßen rechtwinklig vor eine Wand.
(fpi)