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Es steht wie angewurzelt da – und das bereits seit Wochen. Ein Schneeräumfahrzeug parkt in einer Linzer Straße. Auf dem Wagen steht “Winterdienst” zu lesen. Kurios dabei: Auf der Windschutzscheibe befinden sich bereits drei Knöllchen. “Tatbestand: Parkscheibe fehlt” steht auf einem der Strafzettel. Er wurde am 22. Dezember ausgestellt.
“Es handelt sich um eine Verwaltungsstraftat, wenn die Parkscheibe nicht verwendet wurde”, erklärt der ARBÖ-Rechtsexperte Gerald Hufnagel gegenüber “Heute”. “Wenn das Schneeräumfahrzeug für einen Exekutivbeamten ein Verkehrshindernis darstellt, kann er es ohne Wenn und Aber abschleppen lassen”, sagt Hufnagel.
Demo-Auto gegen die Teuerung kassiert Strafzettel
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) mache hier keinen Unterschied zwischen einem Schneeräumfahrzeug einer privaten Firma oder der Stadt Linz: “Es handelt sich hier bei beiden um ein Fahrzeug. Eine Ausnahme wäre hier nur ein Einsatzfahrzeug”, so der Jurist Hufnagel.
Für den Lenker bzw. Fahrzeughalter kann es laut Hufnagel teuer werden: “Der niedrigste Satz liegt bei 30 Euro pro Strafzettel.” Bei insgesamt drei Stück könnte der Verantwortliche mit mindestens 90 Euro belangt werden. Eine mögliche Anzeige würde sich zusätzlich auf 150 Euro belaufen. Ob es zu einer kommt, hänge jedoch von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ab.
Totales Schnee-Chaos: Vor allem in höheren Lagen gab es nach starkem Schneefall am Montag nur ein schweres Durchkommen. Am Linzer Pöstlingberg etwa und im Umland waren die Räumdienste vollauf beschäftigt, die Straßen freizuhalten.
Für die zahlreichen Pendler – die frühmorgens aus dem Mühlviertel kommen und abends wieder heimfahren – hatten sich wichtige Verkehrsverbindungen innerhalb kürzester Zeit in wahre Schneefahrbahnen verwandelt. Eine Entspannung ist nicht in Sicht.