Bundestag verabschiedet Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG)
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag dem Gesetzentwurf zum Aufbau einer “gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität” (GEIG) zugestimmt. Danach müssen neue Gebäude nun mit Leitungen für Elektroauto-Ladesäulen versehen werden.
Bei neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Parkplätzen müssen künftig alle Stellplätze mit Leitungen für Ladesäulen ausgerüstet sein.
Das Gesetz gilt nicht für Nichtwohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Auch sind Ausnahmen für Renovierungen vorgesehen, falls die Kosten sieben Prozent der Gesamtkosten überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, werden ebenfalls von den Regelungen ausgenommen.
Der Automobilclub ACE begrüßte den Beschluss. Das sei “der richtige Weg”. Er forderte jedoch ein deutlich ehrgeizigeres Vorgehen: Leitungen sollten “an jedem Parkplatz eingebaut werden – anders als vorgesehen auch dann, wenn es weniger als fünf Stellplätze sind.” Das würde laut ACE die Elektromobilität weiter voranbringen: “Besteht auch für Mieter in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümer die Möglichkeit, zu Hause zu laden, fällt die Kaufentscheidung für ein Elektroauto leichter.”
Für die Einrichtung einer privaten Wallbox mit 11 kW (und der zugehörigen Leitungen) erhält man seit November 2020 eine Förderung von 900 Euro. Voraussetzung ist allerdings, dass man an der Zapfstelle Ökostrom tankt, und eine intelligente Steuerung der Wallbox. Neben Mietern und Wohnungseigentümern können auch Vermieter die Förderung bei der KfW beantragen. 200 Millionen Euro stehen für bereit – das reicht für über 200.000 Wallboxen.
Quelle: Bundestag (Verabschiedung), Bundestag (geänderte GEIG-Version)