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Leasingwagen-Rückgabe wird teuer: Tesla-Kunde muss fast 14.000 Euro zahlen

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Leasingwagen-Rückgabe wird teuer: Tesla-Kunde muss fast 14.000 Euro zahlen

Dennis H. erhält bei der Rückgabe seines Leasing-Teslas eine unerwartet hohe Rechnung von fast 14.000 Euro für einen Schaden, den Tesla selbst verursacht hat. Eine eingehende Untersuchung zeigt, dass auch andere Tesla-Kunden in ähnlichen Fällen betroffen sein könnten.

Im Jahr 2020 nimmt EFAHRER-Leser Dennis H. seinen neuen Tesla Model 3 Performance in Empfang. Nach vier Jahren sorgenfreier Fahrt endet im Juli 2024 sein Leasingvertrag, doch die Rückgabe beim Leasinggeber Santander bringt eine böse Überraschung. Neben kleineren Schäden wie verkratzten Felgen entdeckt der TÜV Süd erhebliche Mängel: Die Wagenheberaufnahme ist “porös” und “rissig”, und das Akkugehäuse muss ebenfalls ersetzt werden. Die Kosten belaufen sich auf stolze 13.700 Euro. EFAHRER.com liegt das Gutachten des TÜV Süd vor.

Die Fälle nehmen zu

Dennis H. ist nicht allein mit seinem Problem. Bereits 2022 berichtete EFAHRER.com von einem ähnlichen Vorfall, bei dem Tesla die Schäden nur kosmetisch reparierte und die Mängel als geringfügig abtat. Doch die Realität sieht anders aus. Besonders im Winter kann Feuchtigkeit und Salz durch die Wagenheberaufnahmen in die Nähe des Akkus gelangen. Zudem stellt sich die Frage, ob das Model 3 für das Anheben auf einer Hebebühne, etwa bei Routinewartungen, geeignet ist. Ein Gerichtsurteil zeigt, dass das Fahrzeug zwar fahrbereit bleiben kann, aber Werkstattbesuche gefährlich sind. Im Falle eines Unfalls könnten Rettungskräfte Schwierigkeiten haben, das Auto zu bergen, da es nur an den Wagenheberaufnahmen sicher angehoben werden darf.

TÜV SÜD: Ungewöhnlich hohe Gutachtenskosten

Auf Anfrage bestätigt Dr. Christoph Lindner, der 2022 für Tesla tätig war, dass es zahlreiche neue Fälle zu Wagenheberaufnahmen gibt, insbesondere bei Leasingrückläufern. Er stellt fest, dass der TÜV SÜD zunehmend als Gutachter der Leasinggeber auftritt. EFAHRER besitzt ebenfalls ein weiteres Gutachten eines vergleichbaren Falls, ebenfalls vom TÜV SÜD und mit ähnlicher Schadenshöhe. Ob der Austausch des Akkus aufgrund von Rissen an den Wagenheberaufnahmen tatsächlich erforderlich ist, könnte nur durch unabhängige Gutachten anderer Prüfinstitute geklärt werden.

Tesla zu den Vorwürfen

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Risse an den Wagenheberaufnahmen sind beim Model 3 weit verbreitet.

Eine offizielle Stellungnahme von Tesla steht weiterhin aus. Jedoch vermerkte das Unternehmen 2021 auf einer Rechnung eines betroffenen Kunden: “Der Werksprozess wurde am 26. April 2021 verbessert.” Anwalt Lindner deutet dies als indirekte Bestätigung, dass die beschädigten Wagenheberaufnahmen ein systematisches Problem dieser Charge darstellen.

Leasingrückläufer aus 2021: Steht eine Welle von Rechnungen bevor?

Angesichts der Vielzahl ähnlicher Fälle ist zu erwarten, dass viele Fahrzeuge mit diesen Schäden auf den Straßen unterwegs sind. Im Jahr 2024 stehen Rückgaben von genau diesen betroffenen Leasingmodellen an. Es ist wahrscheinlich, dass Tesla hohe Kosten für die Behebung der Mängel in Rechnung stellen wird, für die die Fahrer nicht verantwortlich sind.

Der Rechtsstreit von 2021 zeigt, dass Tesla die Fehler erst nach langen Diskussionen und einer Klage kostenlos behob. Es ist jedoch eher unwahrscheinlich, dass das Unternehmen künftig die Mängelbehebung ohne Kosten übernimmt.

Kunden tragen keine Schuld

Die Santander Consumer Leasing GmbH erklärt die Schäden gegenüber dem YouTube-Kanal nextmove mit unsachgemäßem Aufbocken des Fahrzeugs durch die Kunden, etwa beim Reifenwechsel. Laut nextmove sollte das Model 3 nur mit speziellen Hubarmpolstern angehoben werden, die jedoch weder in der Bedienungsanleitung noch im deutschen Tesla-Onlineshop erwähnt werden. Unsere Untersuchung zeigt, dass die Betriebsanleitung mittlerweile auf diese Polster hinweist, aber unklar ist, seit wann dies der Fall ist. Problematisch ist auch, dass diese Polster nicht automatisch mit den Leasingfahrzeugen geliefert werden und als “Community-Zubehör” gelten, das den meisten Fahrern unbekannt ist.

Unabhängig von den Hubarmpolstern zeigen auch viele Neuwagen ähnliche Schäden, was auf Fahrzeuge aus der fehlerhaften US-Produktionsstraße hinweist, die erst im April 2021 nachgebessert wurde.

Wer ist betroffen und welche Maßnahmen können sie ergreifen?

Kunden, die ihr Model 3 in den Jahren 2020 und 2021 geleast haben und ein Fahrzeug aus der US-Produktion erhalten haben, sind von diesem Problem betroffen. Tesla-Anwalt Dr. Christoph Lindner gibt den Betroffenen folgende wichtige Tipps:

  1. Grundsätzlich sollten Sie nicht einfach abwarten. Legen Sie Widerspruch gegen die Forderung des Leasinggebers ein, sowohl bezüglich der Höhe als auch des Zahlungsgrundes. Halten Sie alle Korrespondenz und die Schäden sorgfältig fest.
  2. Informieren Sie den Leasinggeber darüber, dass der Schaden an den Wagenheberaufnahmen nicht durch Sie verursacht wurde, sondern bereits ab Werk vorhanden war. Da kaum ein Leasingnehmer den Unterboden seines Neuwagens bei der Übergabe inspiziert, vertritt Dr. Lindner die Ansicht, dass Leasingnehmer nicht für versteckte Schäden verantwortlich gemacht werden können, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Bitten Sie den Leasinggeber, sich an Tesla Netherlands BV als Garantiegeber zu wenden. Zudem könnte der Leasinggeber laut Dr. Lindner auch einen Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen Tesla Germany GmbH geltend machen, da Fahrzeuge mit diesen Schäden absichtlich ausgeliefert wurden.
  3. Die Schadenshöhe ist rechtlich noch ungeklärt. Während Tesla Germany GmbH nur kosmetische Reparaturen fordert, verlangt der TÜV SÜD ein neues Akkugehäuse. Es bleibt zu klären, ob der geforderte Preis tatsächlich gerechtfertigt ist.
  4. Dr. Lindner empfiehlt Betroffenen mit Rechtsschutzversicherung und Firmenkunden, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und vertreten zu lassen, um zusätzliche Nachteile wie unberechtigte Schufa-Einträge zu verhindern.
  5. Für zukünftige Leasingkunden: Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug bei der Übergabe gründlich, einschließlich des Unterbodens. Auch wenn das Problem möglicherweise bei späteren Lieferungen behoben wurde, ist eine sorgfältige Inspektion ratsam. Eine Rechtsschutzversicherung kann zudem hilfreich sein, um im Streitfall abgesichert zu sein.

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