Tempobeschränkte Verkehrsabschnitte gelten für alle Autos, auch für die mit geringer Lärmemission.
Flüsterleise sind E-Autos nur im Stadtverkehr
Damit ist klar: Lärmbezogene Tempolimits gelten in Deutschland auch für Elektroautos. Diese Regelung basiert auf der Erkenntnis, dass nicht nur der Motorlärm, sondern auch Reifenabrollgeräusche, Fahrtwind sowie Brems- und Beschleunigungsgeräusche zur Lärmbelastung beitragen. Ein einheitliches Tempolimit für alle Fahrzeugtypen soll zudem die Verkehrssicherheit erhöhen. Ausnahmen werden nur dann legal, wenn dem Zusatzzeichen „Lärmschutz“ ein weiteres Schild hinzugefügt wird, das Elektrofahrzeuge vom Tempolimit ausnimmt.