Bitte bei Bedarf putzen: Auch die Kennzeichen am Auto müssen stets lesbar bleiben.
Denn die müssen stets lesbar sein, informiert die «ACE Lenkrad» (1/2023). Ist das nicht der Fall, kann ein Bußgeld von fünf Euro fällig werden, so die Clubzeitschrift des Auto Clubs Europa (ACE).
Das kann auch bei verblassten oder beschädigten Nummernschildern der Fall sein. Wer so etwas selbst ausbessern will, muss aber aufpassen. Zwar dürfte es laut ACE in der Regel unproblematisch sein, einzelne Buchstaben mit geeigneter, also wetterfester Farbe nachzuzeichnen.
Doch Veränderungen an den Kennzeichen können im Einzelfall schlimmstenfalls als strafbare Urkundenfälschung gelten. Daher haben auch zusätzlich am Nummernschild angebrachte Aufkleber oder selbst gemachte Kennzeichen am Auto nichts verloren.