Ohne eine entsprechende Plakette riskierte man in Bayerns Städten bisher selbst mit E-Auto eine Strafe.
Nachdem der Bund die nur schwer nachvollziehbare Rechtslage trotz Bitten der Staatsregierung nicht angepasst hatte, «haben wir jetzt die Bayerische Polizei und die betreffenden Kommunen gebeten, Verstöße wegen fehlender Umweltplakette bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen künftig nicht mehr zu ahnden», sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag (30. Januar) in München. Dieses Vorgehen sei im Rahmen des Opportunitätsprinzips rechtlich möglich.
«Es ist doch völlig widersinnig und ein bürokratischer Starrsinn der Bundesregierung, Fahrer von Autos mit E-Kennzeichen weiter mit der Umweltplakettenpflicht zu gängeln», betonte Herrmann. Faktisch würden alle Fahrzeuge, die ein deutsches E-Kennzeichen haben, die Voraussetzungen für die grüne Umweltplakette erfüllen.
Überflüssige Bürokratie
Bei den Vorschriften zur Umweltplakette handelt es sich um bundesgesetzliche Regelungen. Demnach benötigen alle Kraftfahrzeuge und damit auch alle Elektrofahrzeuge eine der jeweiligen Beschilderung am Beginn einer Umweltzone entsprechende Plakette, Kostenpunkt rund zehn Euro. Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht stellt eine mit 100 Euro sanktionierte Ordnungswidrigkeit dar. Nur für Kraftfahrzeuge mit einem H-Kennzeichen gibt es bislang Ausnahmen.