Bild: Tesla (Symbolfoto)
Er werde „alle Tesla-Ladesäulen stilllegen lassen“, kündigte (oder drohte) der Münchener Unternehmer Constantin Schwaab Ende 2022 an. Mit seinem Startup Wirelane bietet er selbst Wallboxen zum Elektroauto-Laden hauptsächlich für Hotels und Restaurants an und fühlte sich in diesem Geschäft dadurch unangemessen gebremst, dass Tesla ihm rechtswidrig kostenlose Konkurrenz mit Destination Chargern an solchen Orten mache. Nur gegen diese Wechselstrom-Ladestationen richtete sich also offenbar sein Antrag auf eine einstweilige Verfügung – mit dem er allerdings jetzt ohnehin vorläufig gescheitert ist.
Schnelle und langsame Tesla-Stationen
Wirelane habe moniert, dass die Supercharger nicht geeicht seien, berichtete zum Beispiel das Handelsblatt, wie andere Medien offenbar auf Grundlage einer dpa-Meldung. Dass Tesla mit seinen schnellen Ladestationen so wie andere Betreiber gegen das strenge deutsche Eichrecht verstößt, ist seit einer Weile bekannt und wird von den zuständigen Behörden geduldet. Der Antrag von Schwaab dürfte sich also nur gegen die Destination Charger gerichtet haben. „Ganz konkret die Vorrichtungen in Hotels und Gaststätten“, hatte er im Interview Ende 2022 seine Ankündigung präzisiert, „alle“ Tesla-Säulen stilllegen zu lassen.
Auch langsame Elektroauto-Lader müssen die deutschen Eichvorschriften erfüllen, wenn sie öffentlich und gegen Bezahlung angeboten werden – Wirelane verkauft nach eigenen Angaben Geräte, die diesen Regeln anders als der Wall Connector von Tesla entsprechen. Die Abschaltung der deutschen Destination Charger durch Tesla aber konnte der Gründer in seiner einstweiligen Verfügung gar nicht sinnvoll verlangen, weil sie wie erwähnt von den Partnern betrieben werden. Korrekter dürfte deshalb ein Bericht von Gründerszene sein, laut dem Schwaab die Aufstellung und Weitergabe der Geräte verbieten lassen wollte.
Eichrecht als kritisches Supercharger-Thema
Üblicherweise hat das Unternehmen jetzt zwei Wochen Zeit, um eine Beschwerde dagegen einzulegen. Dazu dürfte es kommen, und auch eine Klage gegen Tesla hatte Schwaab laut Gründerszene für den Fall einer Niederlage schon angekündigt. Einstweilen aber können die gut 1000 Standorte mit Destination Charger in Deutschland offenbar in Betrieb bleiben – und die mittlerweile rund 150 Supercharger-Stationen sowieso. Auf längere Sicht aber dürfte sich Tesla stärker mit dem deutschen Eichrecht beschäftigen müssen, denn wie Wirelane mit seinen Wallboxen und andere Hersteller mit ihren Gleichstrom-Säulen zeigen, ist es mittlerweile nicht mehr unmöglich einzuhalten.