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Ist Udo G. (81) zu alt zum Autofahren? Der Rentner biegt mit einem Mercedes SL 300 falsch ab und rammt Motorradfahrer (40) im Gegenverkehr

ist udo g. (81) zu alt zum autofahren? der rentner biegt mit einem mercedes sl 300 falsch ab und rammt motorradfahrer (40) im gegenverkehr

Der 81-Jährige im Mercedes scherte plötzlich auf die Gegenspur aus, rammte einen Motorradfahrer (40) tödlich. Nun wollte er sich vor Gericht mit einem Wildschwein rausreden.

Grauer Anzug, der Rücken leicht gebeugt: Udo G., heute 83, wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Er hätte das Motorrad bei der „erforderlichen Sorgfalt“ bemerkten können und müssen“, so die Anklage. Er sei nach dem Geschehen als „ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen“.

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Der 16. September 2021. Udo G. und seine Beifahrerin (83) wollten zu einem Großmarkt. Gegen 15.50 Uhr befuhr er im noblen Mercedes SL 300 die Potsdamer Chaussee in Spandau.

Die Staatsanwältin: „Er bog unter Missachtung der aufgestellten Verkehrszeichen Nr. 267 (Einfahrt verboten) und Nr. 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) verbotswidrig nach links über die Gegenfahrbahn in die Ausfahrt eines Parkplatzes ab.“ Ein Augenzeuge: „Ohne zu blinken, einfach rübergezogen in die Parkbucht“.

Er sah den Biker nicht. Obwohl an der Honda die Scheinwerfer eingeschaltet waren, die Straße gerade verlief, der Fahrer nicht raste. Udo G. fuhr in den Gegenverkehr, rammte die rotleuchtende Honda. Der Fahrer, ein Familienvater, erlitt so schwere Verletzungen, dass er kurz darauf verstarb.

Ausrede des Seniors: „Ich sah ein Wildschwein, den Rücken im Gras, ich machte sicherheitshalber einen Schlenker, da hat es geknallt.“ Den Motorradfahrer habe er nicht gesehen – „ich kann es mir nicht erklären, ich bin todunglücklich“.

Der Rentner – beruflich einst bei Gas, Wasser, Heizung im Element – hat seit fast 65 Jahren einen Führerschein. G. stolz: „Um die 1,5 Millionen Kilometer bin ich gefahren, auch in Australien und Amerika.“ Doch noch nie sei ihm so etwas passiert.

Immer wieder gibt es Diskussionen, ob Seniorinnen und Senioren ab einem bestimmten Alter auf ihre Fahrtüchtigkeit hin geprüft werden sollten. Eine Statistik für 2021 belegt: Ältere Menschen haben seltener Verkehrsunfälle als jüngere Menschen. Wenn sie in Unfälle verwickelt sind, tragen sie aber in den meisten Fällen die Hauptschuld – bei Unfällen, an denen mindestens 75-Jährige beteiligt waren, galten die Senioren mit 75,9 Prozent sogar in drei von vier Fällen als Hauptverursacher.

G. zweifelte nach dem tödlichen Unfall wohl nur kurz: „Ich bin am nächsten Tag zur Augenärztin, dann wieder gefahren.“ Er brauche das Auto – „ich wohne am Stadtrand“.

Mit der Geschichte vom Wildschwein wollte er laut einem Gutachten dem Gericht einen Bären aufbinden: „Fahrbewegung und Schrägstellung passen zur Einfahrt, nicht zu einem Schlenker.“

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Richter überzeugt: „Das war keine Ausweichbewegung, sondern er ist abgebogen.“ Urteil: 8400 Euro (240 Tagessätze zu je 35 Euro) und sechs Monate Fahrverbot. Der Richter mahnt: „Nutzen Sie die Zeit, um ihre Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen.“

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