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Hupen im Auto: Betätigung streng genommen nur in zwei Situationen erlaubt

Im täglichen Straßenverkehr wird gerne mal gehupt. Doch der Einsatz der Hupe ist streng genommen nur in zwei Situationen erlaubt.

Es gibt Länder, in denen das Hupen ja fast schon ein Teil des Verkehrskonzepts ist. Speziell in Indien beispielsweise ist der Straßenlärm ein großes Problem, weswegen vor einiger Zeit tatsächlich dort die Idee aufkam, Hupen wie Flöten, Violinen oder Trommeln klingen zu lassen. Gehupt wird aber natürlich auch hierzulande – wenn auch vielleicht nicht ganz so viel. So mancher Autofahrer betätigt die Hupe aber schon mal aus Wut über die Aktion eines anderen Verkehrsteilnehmers. Doch Hupen ist streng genommen nur in zwei Situationen erlaubt.

Hupe im Auto: Einsatz nur in ganz speziellen Situationen erlaubt

Geregelt ist die Benutzung der Hupe in § 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Unter anderem ist hier auch festgelegt, dass ein „Schallzeichen“, wie es im Amtsdeutsch heißt, nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen darf. Heißt also: Eine Melodie als Hupe ist nicht erlaubt. Generell darf nur hupen, „wer sich oder andere gefährdet sieht“. Im Klartext bedeutet das, dass eine berechtigte Gefahrenlage bestehen muss, die einen Unfall nach sich ziehen könnte. Beispielsweise, wenn einem jemand die Vorfahrt nimmt, wie der Auto Club Europa (ACE) berichtet.

hupen im auto: betätigung streng genommen nur in zwei situationen erlaubt

Hupen ist nur in ganz speziellen Situationen erlaubt – hält man sich nicht daran, droht ein Bußgeld. (Symbolbild) © Panthermedia/Imago

Hupe im Auto: Um einen Überholvorgang anzukündigen, darf gehupt werden

Fährt einem der Vordermann nicht schnell genug los, wenn die Ampel auf Grün umschaltet, ist Hupen dagegen nicht erlaubt. Die identischen Regeln gelten übrigens für den Einsatz der Lichthupe. In manchen Fällen drückt die Polizei aber auch ein Auge zu: So werden laut ADAC bei Sportereignissen oft nicht nur die eigentlich verbotenen Autokorsos geduldet, sondern auch das zugehörige Hupkonzert.

Was viele nicht wissen: Man darf sowohl die Lichthupe als auch die „normale“ Hupe einsetzen, um außerorts einen Überholvorgang anzukündigen. Weil das im Alltag aber kaum jemand macht, dürfte eine solche Ankündigung beim Vordermann wohl eher zu Verwirrung führen.

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Hupe im Auto: Welche Bußgelder bei ordnungswidrigem Einsatz drohen

Doch generell gilt: Wer die Hupe ordnungswidrig einsetzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von fünf Euro rechnen. Wenn andere sich dadurch belästigt fühlen, kann der Betrag laut ACE auch auf zehn Euro steigen. Größerer Ärger kann dagegen drohen, wenn man es mit dem Hupen übertreibt und beispielsweise zusätzlich dicht auffährt, sodass sich dadurch ein anderer Verkehrsteilnehmer genötigt fühlt – denn bei einer Nötigung handelt es sich um eine Straftat, die sogar zu einer Gefängnisstrafe führen kann. Zumeist führt eine Verurteilung zu einer Geldstrafe – diese kann allerdings empfindlich hoch ausfallen.

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