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Gesetze, Vorschriften: Das ändert sich 2023 für Autofahrerinnen und Autofahrer

Das neue Jahr bringt viele Änderungen mit sich. Auch Besitzer eines Autos müssen sich auf viel Neues einstellen. COMPUTER BILD sagt, was ab dem 1. Januar 2023 gilt.

gesetze, vorschriften: das ändert sich 2023 für autofahrerinnen und autofahrer 2023 kommen viele Neuerungen auf Autofahrerinnen und Autofahrer zu.

2023 bringt mehrere neue und weiterführende Bestimmungen, die Fahrzeughalterinnen und -halter kennen sollten. Vom Führerscheinumtausch, der in die nächste Jahrgangs-Runde geht, bis zur Hauptuntersuchung der TÜV-Plakette.

Führerschein umtauschen

Auch 2023 geht der Führerscheintausch weiter. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wird man mit dem alten Führerschein erwischt, droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Zudem muss man den umgetauschten Führerschein dann der Polizei vorlegen – sonst droht erneut ein Bußgeld. Die neue Fahrlizenz ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro. „Von dem großen Führerschein-Umtausch, der sukzessive nach Geburtsjahrgängen fortgeführt wird, sind etwa 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Scheckkartenführerscheine betroffen“, erläutert Christopher Lang von ATU.

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Masken im Verbandskasten

2022 hat man die DIN-Norm für Verbandskasten geändert. Diese beinhaltet unter anderem, dass zwei Gesichtsmasken (OP-Masken) mitzuführen sind. Bis zum 31. Januar 2023 gilt noch eine Übergangsfrist. Bis dahin dürfen alte Verbandskästen weiter verkauft und auch genutzt werden. Nach derzeitigem Stand gibt es aber auch danach keine Pflicht zur Nachrüstung oder zum Austausch alter Verbandskästen. Ein nicht vorhandener oder unvollständig ausgerüsteter Verbandskasten kostet 5 Euro Verwarngeld. Wer sein Fahrzeug anderen Halterinnen und Haltern ohne oder mit unvollständigem Verbandskasten überlässt, zahlt 10 Euro.

Prüfung der HU-Plaketten

Ein Blick aufs Nummernschild kann vor hohen Bußgeldern schützen. Wer eine rosafarbene “TÜV”-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2023 zur Hauptuntersuchung. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine orangefarbene Variante. Das Fahrzeug muss dann 2025 wieder zur Vorführung. Verpasst man den Zeitpunkt, wird es unter Umständen teuer. Ist man mehr als zwei Monate in Verzug, fallen 15 Euro Bußgeld an. Bei zwei bis acht Monaten sind es schon 25 Euro. Wer es auch nach acht Monaten nicht schafft, riskiert 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

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Darauf müssen E-Auto-Fahrerinnen und -Fahrer achten

Vom 1. Januar 2023 an erhalten Plug-in-Hybride keine staatliche Förderung mehr. „Der Kauf eines reinen Elektroautos wird ab diesem Datum nur noch mit einer reduzierten Prämie gefördert“, so der Experte. Für Fahrzeuge bis zum Netto-Listenpreis von 40.000 Euro gibt es nun 4.500 Euro (vorher: 6.000 Euro) vom Staat und 2.250 Euro vom Hersteller. Bei einem Netto-Listenpreis bis 65.000 Euro sind es 3.000 Euro (vorher: 5.000 Euro) zuzüglich 1.500 Euro. Außerdem dürfen vom 1. September 2023 an nur noch Privatpersonen die E-Auto-Förderung in Anspruch nehmen. Wer ein Elektroauto besitzt, kann ferner seit 2022 beim Quotenhandel eine Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr bekommen. Das gilt auch 2023.

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