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Führerscheinklasse 3: Das müssen Sie beim Umtausch beachten

Führerscheinklasse 3: Das müssen Sie beim Umtausch beachten

Der Führerschein der alten Klasse 3 muss umgetauscht werden. Was beim Umtausch beachtet werden muss und welche Fristen gelten, erfahren Sie hier.

Erst seit 1999 gibt es den EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Viele Autofahrer haben daher noch den grauen oder rosa Führerschein der alten Klasse 3 in ihrem Portemonnaie. Doch diese müssen nun bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Welche Fahrzeuge nach dem Umtausch noch gefahren werden dürfen und warum zunächst keine Geldbuße droht, lesen Sie hier.

Führerscheinklasse 3: Das dürfen Sie nach dem Umtausch noch fahren

Laut Gesetzgeber gilt auch nach dem Umtausch des Führerscheins die Besitzstandsregelung, so der ADAC. Demnach dürfen alle Führerscheininhaber der alten Klasse 3 Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E fahren. So dürfen auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen und Züge bis zu 12 Tonnen gefahren werden – obwohl die Fahrer nur am Pkw ausgebildet wurden. Weiterer Vorteil für alle, die den Führerschein vor dem 1. April 1980 absolviert haben: Auch Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimetern sind erlaubt. Doch was sind überhaupt die Unterschiede zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?*

Daher dürfen Besitzer des Führerscheins der alten Klasse 3 weitaus mehr fahren als die Führerscheininhaber der heutigen Klasse B. Ihnen ist nur das Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen erlaubt.

Wann muss der Führerschein der alten Klasse 3 umgetauscht werden?

Generell müssen alle Führerscheine der alten Klasse 3 bis 2033 umgetauscht werden, so der ADAC. Alle Inhaber aus dem Jahrgang 1958 und älter müssen bis zum 19. Januar 2022 ihren Papier-Führerschein umtauschen. Die Jahrgänge 1971 und jünger haben bis zum Jahr 2025 Zeit. Bis wann der Führerschein der alten Klasse 3 umgetauscht werden muss, erfährt man mithilfe des ADAC Führerschein-Umtauschrechners.

Wer nun unter zeitlichem Druck steht und seinen Führerschein bis Januar 2022 umtauschen muss, der kann sich etwas beruhigen. Aufgrund der Terminengpässe auf den Ämtern wegen Corona gibt es eine Fristverlängerung bis 19. Juli 2022. Bis dahin droht also keine Geldbuße. Dennoch sollte man sich aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten der Ämter schnellstmöglich einen Termin besorgen. (pm) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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